Gefährdungsbeurteilung

Per Befragung dem Stress auf der Spur

04. Mai 2016

Mitarbeiterbefragungen haben sich bewährt, um psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz zu erfassen – auch für die Gefährdungsbeurteilung. Der Betriebsrat setzt mit dem Instrument auf die Beteiligung der Beschäftigten.

Immer wieder stolpern Interessenvertretungen bei der Gefährdungsbeurteilung über die Frage, wie sie psychische Belastung bei der Arbeit „messen“, erfassen und angehen können. Befragungen der Belegschaft oder von Beschäftigungsteilen sind dafür ein praktikabler und geeigneter Ansatz. Ein Beitrag von Dr. Ralf Neuner in »Gute Arbeit« 4/2016 liefert dafür wichtige Fakten und erläutert, welche Befragungsstandards zu verlässlichen Aussagen und Ergebnissen unter Wahrung der Anonymität führen

Nur geprüfte Fragebogen einsetzen

Standardisierte Fragebogen als Bewertungsinstrument verlangen kein Expertenwissen und sind meist kostengünstig. Es gibt aber Fallstricke, die von Interessenvertretungen vermieden werden sollten, wenn sie Befragungen initiieren und bei der Gefährdungsbeurteilung mitbestimmen: Ein Fragebogen muss empirische Mindeststandards erfüllen (Qualität der Aussagekraft). Standardisierte, geprüfte Fragebogen zur Erfassung psychischer Arbeitsbelastungen sind in der Toolbox der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu finden (www.baua.de/toolbox). Einfach gestrickte oder selbst erarbeitete Befragungen sind wenig aussagekräftig und anfechtbar.

Den Datenschutz beachten

Außerdem müssen einzeln ausgewertete Befragungsgruppen personell groß genug sein, damit die Anonymität gewahrt bleibt: Einschlägige Datenschutzbestimmungen setzen dazu die kleinste Auswertungs-Einheit bei mindestens fünf Personen an, besser sind zehn und mehr Befragte pro Einheit (vgl. § 3 Bundesdatenschutzgesetz).

Werden die Qualität des Datenschutzes und der Methodik eingehalten, können per Befragung typische Belastungsprofile für Abteilungen oder Tätigkeiten erstellt und miteinander verglichen werden (interner Vergleich). Liegen Referenzwerte für einen Fragebogen vor oder fanden damit weitere Betriebsbefragungen statt, sind auch externe Vergleiche möglich: Wo steht unser Betrieb im Vergleich zu anderen?

Befragung auswerten und Maßnahmen umsetzen

Damit sind Befragungen für die Erhebungsphase psychischer Arbeitsbelastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (nach § 5 Arbeitsschutzgesetz) besonders in größeren Unternehmen und Verwaltungen gut geeignet. Psychische Belastungen kann man im Gegensatz zu Lärm oder Staub nicht technisch per Messgerät messen. Aber nach bestimmten Kriterien und Indikatoren lassen sich Belastungsfaktoren - und eventuelle Fehlbelastungen – mit Befragungen identifizieren und quantifizieren (Stärke einer Einwirkung/Fehlbelastung). Wie das geht, erläutert der Autor Ralf Neuner ausführlich in »Gute Arbeit«.

Erfolgreich mit hoher Teilnahmequote kann eine Befragung nur sein, wenn sie gut vorbereitet wird und die Beschäftigten im Vorfeld bestens informiert sind. Eine Befragung braucht Akzeptanz und Glaubwürdigkeit. Und glaubwürdig wird das Verfahren erst dann, wenn auf die Befragung Taten folgen: Auf Basis der Ergebnisse werden anschließend (wirkungsvolle) Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz ergriffen.

Weitere Informationen

Den Beitrag von Dr. Ralf Neuner in ganzer Länge lesen in »Gute Arbeit« 4/2016 (S. 237 ff). Mehr über Belegschafts-Befragungen mit dem DGB-Index Gute Arbeit in Zeitschrift »Gute Arbeit« 8-9/2015 (S. 39 ff). Zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Arbeitsbelastungen in der Medienbranche - mit Befragung und Mitarbeiter-Workshops »Gute Arbeit« 1/2016 (S. 27 ff). Zur Vorschrift der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz, Mitbestimmung, Methoden und Verfahren – zwei Beiträge in »Gute Arbeit« 10/2015 (S. 27 ff) und 11/2015 (S.26 ff).

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