Personalratswahl: Das Beste oder nichts?

30. September 2016
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Quelle: littlebell_Dollarphotoclub

Ein Wahlvorschlag für die Personalratswahl mit dem Kennwort »simply the best« ist nicht deshalb ungültig, weil er englisch formuliert ist. Auch bringt der Gruppenname nicht zum Ausdruck, dass die Personen der konkurrierenden Liste für den Personalrat ungeeignet sind. So jedenfalls entschied das Verwaltungsgericht Ansbach. 

 

Der Wahlvorstand für die Personalratswahl am Universitätsklinikum Erlangen hatte einen Wahlvorschlag als ungültig zurückgewiesen, weil dieser mit dem Kennwort »simply the best« versehen war. Die Personalratswahl erfolgte dann am 14. Juni 2016 ohne die beanstandete Liste.

Im Wahlanfechtungsverfahren gab das Bayerische Verwaltungsgericht (VG) Ansbach dem Antragsteller Recht: Der Wahlvorstand hätte den Wahlvorschlag zulassen müssen.

 

Kennwort ist nicht irreführend oder diskriminierend

Im Unterschied zum gewerberechtlichen Wettbewerbsverbot könne eine Gruppe von Beschäftigten im Rahmen der Personalratswahl versuchen, auch mit Kennworten auf sich aufmerksam zu machen, die weder irreführend, diskriminierend oder sonst unzulässig seien.

Dass das Kennwort in englischer Sprache gewählt wurde, mache es nicht unzulässig, denn »simply the best« sei als Titel eines Songs von Tina Turner allgemein bekannt.

Eine Irreführung liege nicht vor, denn das Kennwort verberge nicht, wer hinter dem Wahlvorschlag stehe.

Eine Diskriminierung liege nicht vor, weil mit der Bezeichnung für die wahlberechtigten Arbeitnehmer am Universitätsklinikum nicht geltend gemacht werde, dass alle anderen für die Ausübung der Personalratstätigkeit nicht geeignet seien, sondern eher eine gefühlsmäßige Selbsteinschätzung zum Ausdruck gebracht werde, die die Grenze zur Unzulässigkeit (noch) nicht überschreite.

Wichtig: Der Wahlvorschlag soll nach § 8 BPersVWO mit einem Kennwort versehen werden. Der Zweck dieser Soll-Vorschrift geht dahin, die Unterscheidung der Wahlvorschläge zu erleichtern. I.d.R. sagt das Kennwort aus, von welcher Gruppierung oder Organisation der Wahlvorschlag stammt. Das Kennwort kann, obwohl der Begriff in der Einzahl verwandt wird, aus mehreren Wörtern bestehen. Meist dient der Name einer oder mehrerer Gewerkschaften als Kennwort. In der Praxis treten daneben Listen mit dem Kennwort »Unabhängige« oder »Freie Liste« auf. Aber auch jedes andere Kennwort, das nicht gegen Rechtsvorschriften verstößt, ist möglich. Auszug aus: »BPersVG - Kommentar für die Praxis« , von Lothar Altvater, Eberhard Baden, Peter Berg, Michael Kröll, Gerhard Noll, Anna Seulen; § 8 BPersVWO, Rn. 20–22 Buchtipp der Online-Redaktion: »Tipps für neu- und wiedergewählte Personalratsmitglieder« von Herbert Deppisch, Robert Jung, Erhard Schleitzer, Bund-Verlag, 220 Seiten, kartoniert, 3. Auflage 2016, 16,90 Euro, ISBN: 978-3-7663-6456-2

Lesetipp:

»Umfrage: Traumberuf Staatsdiener«

© bund-verlag.de (mst)

 

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