Recht auf Rückkehr in Vollzeit
10. Januar 2017

Unter folgenden Voraussetzungen soll ein gesetzlicher Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit gegeben sein:
- Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter;
- Arbeitsverhältnis besteht seit mehr als sechs Monaten;
- die begrenzte Teilzeit muss vom Beschäftigten mindestens drei Monate vorher beantragt werden. Nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit soll für Beschäftigte eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach einem Jahr möglich sein.
- Arbeitgeber muss mit Beschäftigten erörtern, wenn diese eine Änderung ihrer Arbeitszeit wünschen – und zwar unabhängig von der Betriebsgröße.
- Außerdem soll Arbeitnehmern in unbegrenzter Teilzeit die Verlängerung ihrer Arbeitszeit erleichtert werden. Bereits heute sind sie bei der Besetzung freier Arbeitsplätze bevorzugt zu berücksichtigen.
Quelle:
www.welt.de, Meldung vom 4.1.2017; PM des DGB Nr. 003 vom 04.01.2017 © bund-verlag.de (ls)