Betriebsübergang

Sicherheit für fünf Jahre

21. Juli 2017
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Das Thema hat Schlagzeilen gemacht und die Gemüter erregt: Die Übernahmeschlacht zwischen den Discountern Kaiser´s Tengelmann, Edeka und Rewe. Lange stand die Zukunft der Beschäftigten in den Sternen. Jetzt läuft die Integration der Tengelmann-Filialen in die Handelskonzerne Edeka und Rewe. Über das Ende einer Hängepartie für Beschäftigte und Interessenvertreter lesen Sie in »Arbeitsrecht im Betrieb« 7-8/2017 .

Es gibt sie noch, einzelne Supermärkte mit dem charakteristischen Kaiser’s- oder Tengelmann-Schriftzug. Doch es werden immer weniger. Zum 1. Januar 2017 war der Verkauf des Traditionsunternehmens Kaiser’s-Tengelmann an Edeka abgeschlossen, bis zum 31. März wurde der Teilübergang an Rewe umgesetzt. Bis alles integriert und neu geordnet ist, dürfte aber noch einige Zeit vergehen.

Zwischen Bangen und Hoffen

Mit dem Jahreswechsel war auf jeden Fall für rund 15.000 Beschäftigte in Filialen, an Logistikstandorten, Verwaltungen und anderen Betriebsteilen von Kaiser’s-Tengelmann (KT) das Bangen um die eigene Zukunft nach mehr als zwei Jahren voller Hoffnungen und Ängste zu einem guten Ende gelangt. Der Verkauf unter strikten Auflagen besiegelte schließlich auch die Sicherung von Stellen, Tarifentgelt und Mitbestimmungsstrukturen bis mindestens 2022. Eitel Sonnenschein ist dennoch nicht in allen Teilen von KT eingezogen: Viele der Betriebsräte hätten gerne noch mehr herausgeholt.

Der Blick zurück

Ursprünglich wollte der KT-Chef Karl-Erivan Haub den Verkauf seiner seit langem defizitären Supermarktkette an den bundesdeutschen Marktführer im Lebensmitteleinzelhandel Edeka durchsetzen.  Doch das Bundeskartellamt erlaubte den Verkauf wegen zu großer Marktmacht nicht. Im Wege der sogenannten Ministererlaubnis billigte Wirtschaftsminister Gabriel zunächst das Geschäft mit den Auflagen zur Sicherung der Arbeitsplätze von rund 15.000 KT-Beschäftigten, der Tarifbindung sowie der Mitbestimmungsstrukturen.

Weshalb das Geschäft letztlich aber doch nicht glatt über die Bühne ging, warum Edeka am Ende den Kuchen mit der Konkurrenz teilen musste und was das für Beschäftigte und Interessenvertreter bedeutet –diese spannende Geschichte erzählt AiB-Autorin Gudrun Giese in »Arbeitsrecht im Betrieb« 7 – 8/2017 ab S. 29-31.

© bund-verlag.de (cs)
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