Seebetriebsräte

Betriebsratssitzung per Videokonferenz

19. Juli 2017

Ab Oktober sollen Europäische Betriebsräte, die auf Seeschiffen arbeiten, ihre Sitzungen auch per Videokonferenz abhalten können. Dies erlaubt eine Änderung des Europäischen Betriebsrätegesetzes. Der Deutsche Gewerkschaftsbund beurteilt die neue Option kritisch. Die Risiken und mögliche Folgen für alle Betriebsräte erläutert der DGB-Mitbestimmungsexperte Ralf-Peter Hayen in der nächsten AiB.

Update 23.3.2020: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat sich zu Betriebsratssitzung per Videokonferenz geäußert.

Am 2.6.2017 hat der Bundestag – weitgehend unbeachtet – im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens zur „Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“ (EM-Leistungsverbesserungsgesetz) eine Änderung zum Europäischen Betriebsrätegesetz (EBRG) verabschiedet. Diese Änderung beschränkt sich allerdings auf Seeleute, die Besatzungsmitglieder von Seeschiffen und Mitglieder eines Europäischen Betriebsrats (EBR) oder eines zu dessen Einrichtung eingesetztes Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) sind.

Diesen Mandatsträgern wird unter bestimmtem Voraussetzungen erlaubt, an der jeweiligen Gremiensitzung mittels neuer Informations- und Kommunikationstechnologien, wie etwa durch Nutzung von Videokonferenzen, teilzunehmen. Diese Änderung wird als neue Vorschrift § 41a in das EBRG eingefügt. Sie tritt am 10.10. 2017 in Kraft, da das EM-Leistungsverbesserungsgesetz den Bundesrat am 7.7.2017 ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses passiert hat.

Grundsatz der nichtöffentlichen Sitzung durchbrochen

»Diese Änderung ist rechtlich nicht unproblematisch, da unsere arbeitsgerichtliche Rechtsprechung bislang weitestgehend nur Beschlussfassungen von (Europäischen) Betriebsräten als zulässig angesehen hat, die in einer nicht-öffentlichen Sitzung, zu der formell ordnungsgemäß eingeladen wurde, von allen anwesenden Mitgliedern gemeinsam vor Ort getroffen worden sind«, meint Ralf-Peter Hayen, Referatsleiter beim Deutschen Gewerkschaftsbund in Berlin. Zu den Hintergründen dieser Gesetzesänderung, ihrer Zielsetzung und ihres Inhalts sowie – insbesondere – der Kritik daran aus gewerkschaftlicher Sicht wird Ralf-Peter Hayen in einem Beitrag in Ausgabe Heft 9/2017 von »Arbeitsrecht im Betrieb« ausführlich Stellung nehmen.

Download

Eine kritische Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zum Gesetz vom 11.05.2017 lesen Sie hier.

© bund-verlag.de (rph)

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