So berechnet sich die Rente
24. Oktober 2016

Rente gibt’s nur auf Antrag
Wer glaubt, die Rente kommt automatisch auf das Konto wie ein Gehalt, liegt falsch: Es muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Und auch eine Mindestrente gibt es nicht. Die Rentenhöhe berechnet sich aus den Zeiten, die im Versicherungsverlauf aufgeführt sind – dieser wiederum ist Teil der Rentenauskunft, die die DRV verschickt.Wann und wo den Antrag stellen?
Der Rentenantrag sollte frühestens drei Monate vor gewünschtem Rentenbeginn bei einem Rathaus, Bürgerdienst, Versicherungsamt, einem Versichertenberater oder direkt bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV gestellt werden.Was zählt für die Rente?
Wie hoch die Rente letztlich ist berechnet sich aus den Beitragszeiten. Dazu zählen Zeiten von Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Bezug von Übergangsgeld während einer Rehabilitation, Wehr–/Zivildienst und Pflegezeiten. Zeiten der Kindererziehung erhalten einen festen Wert. Beitragsfreie Zeiten wie Schwangerschaftszeiten, Fachschulbesuch und bestimmte Zeiten der Arbeitslosigkeit können sich rentensteigernd auswirken.Was es mit der Rentenformel auf sich hat, was zu beachten ist, wenn man neben der Rente weiter arbeiten will und wie sich Steuern sparen lassen – all das erklären die AiB-Fachleute Thomas Tallafuss und Miriam Scherm in der AiB 10/2016 ab S. 16.
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