Rentenversicherung

So berechnet sich die Rente

24. Oktober 2016
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Quelle: Wolfilser_Dollarphotoclub

Sie kommt einmal im Jahr: Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die Versicherten können dann prüfen, ob alles richtig und vollständig ist und sie sehen, welche Rente sie erwarten dürfen. Doch für viele ist das Ganze nur schwer zu durchschauen – zahlreiche Fachbegriffe, komplizierte und merkwürdige Formeln schrecken ab. Die Experten Thomas Tallafuss und Mirjam Scherm sprechen Klartext in der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB) 10/2016.

Zuerst einmal: Es gibt verschiedene Renten. Neben Altersrenten zahlt DRV auch Renten wegen Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrenten. Die gezahlten Rentenhöhen sind dabei so individuell wie die Lebensverläufe der Versicherten. Oft wird der sogenannte Eckrentner bemüht. Damit ist ein Rentner gemeint, der 45 Beitragsjahre in Höhe des Durchschnittsverdienstes - ohne Zeiten von Krankheit und Arbeitslosigkeit - entrichtet hat.

Rente gibt’s nur auf Antrag

Wer glaubt, die Rente kommt automatisch auf das Konto wie ein Gehalt, liegt falsch: Es muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Und auch eine Mindestrente gibt es nicht. Die Rentenhöhe berechnet sich aus den Zeiten, die im Versicherungsverlauf aufgeführt sind – dieser wiederum ist Teil der Rentenauskunft, die die DRV verschickt.

Wann und wo den Antrag stellen?

Der Rentenantrag sollte frühestens drei Monate vor gewünschtem Rentenbeginn bei einem Rathaus, Bürgerdienst, Versicherungsamt, einem Versichertenberater oder direkt bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV gestellt werden.

Was zählt für die Rente?

Wie hoch die Rente letztlich ist berechnet sich aus den Beitragszeiten. Dazu zählen Zeiten von Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Bezug von Übergangsgeld während einer Rehabilitation, Wehr–/Zivildienst und Pflegezeiten. Zeiten der Kindererziehung erhalten einen festen Wert. Beitragsfreie Zeiten wie Schwangerschaftszeiten, Fachschulbesuch und bestimmte Zeiten der Arbeitslosigkeit können sich rentensteigernd auswirken.

Was es mit der Rentenformel auf sich hat, was zu beachten ist, wenn man neben der Rente weiter arbeiten will und wie sich Steuern sparen lassen – all das erklären die AiB-Fachleute Thomas Tallafuss und Miriam Scherm in der AiB 10/2016 ab S. 16.

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