So gelingt die Betriebsratswahl

Viele kleine Schritte führen zum Ziel. Für den Wahlvorstand stehen jetzt das Wahlausschreiben und die Entgegennahme der Wahlvorschläge mit der Überprüfung auf Mängel als nächste Punkte auf der Tagesordnung.
Wahlausschreiben aushängen
Eingeleitet wird die Betriebsratswahl mit dem Aushang des Wahlausschreibens. Der Wahlvorstand wendet sich damit das erste Mal offiziell an die Beschäftigten und steht allen von nun an bei Fragen und Unklarheiten zur Wahl zur Verfügung. Vor dem Aushang des Wahlausschreibens muss der Wahlvorstand aber einen Beschluss über dessen Inhalt fassen.
Und welche Fristen gelten?
Das Wahlausschreiben muss beim normalen Wahlverfahren sechs Wochen vor dem Tag der Betriebsratswahl ausgehängt werden. Im einfachen Wahlverfahren muss ein Aushang unverzüglich erfolgen. Neben dem Wahlausschreiben muss auch die Wählerliste ausgehängt und ausgelegt werden. Ganz wichtig: Der Wahlvorstand hat dafür zu sorgen, dass die Wählerliste auch bei Änderungen in der Belegschaft immer aktuell bis zur Wahl bleibt.
Was genau im Wahlausschreiben stehen muss, wie der Betriebsrat mit Einsprüchen gegen die Wählerliste umgeht und welche Mängel gravierende Folgen haben – das zeigt AiB-Autor Norbert Schuster im Beitrag »So gelingt die Wahl« in AiB 9/2017 ab S. 16. Noch kein Abonnent der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB)? Jetzt zwei Ausgaben kostenfrei testen!
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