So nutzen Betriebsräte ihre Rechte
15. Dezember 2016

Sinn und Zweck der Anhörung
Das Anhörungsverfahren hat den Sinn, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, sich zu der geplanten Kündigung und den dazu vorgetragenen Gründen des Arbeitgebers zu äußern. Der Arbeitgeber muss nicht das Für und Wider der geplanten Kündigung mit dem Betriebsrat erörtern. Wenn der Betriebsrat aber Bedenken gegen die Wirksamkeit der Kündigung vorbringt oder der ordentlichen Kündigung widerspricht, dann muss der Arbeitgeber das zur Kenntnis nehmen. Und: Er muss prüfen, ob das, was der Betriebsrat vorbringt, begründet ist. Die Kündigung kann der Betriebsrat dadurch allerdings nicht verhindern.Ordnungsgemäße Anhörung
Bestimmte Formalien sind auch nötig, um den Betriebsrat ordnungsgemäß anzuhören. So muss der Arbeitgeber das Gremium vor der geplanten Kündigung unterrichten und dem Betriebsrat Name, Alter, Familienstand und Stellenbezeichnung des Beschäftigten mitteilen. Ebenso das Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes – etwa wegen Schwangerschaft oder Behinderung.Was noch dazugehört und welche Fehler Arbeitgeber bei der Anhörung oft machen, das beschreiben die Fachleute Katharina Hofer und Sebastian Wurzberger im Beitrag »Rechte nutzen bei Kündigung« in AiB 12/2016 ab S. 39. Noch kein Abonnent der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB)? Jetzt zwei Ausgaben kostenfrei testen!
© bund-verlag.de (CS)