Tarifeinheit auf dem Richtertisch
25. Januar 2017

Verstoß gegen das Grundrecht der Koalitionsfreiheit
Gewerkschaften kritisieren, dass durch diese Regelung kleine Gewerkschaften mit wenigen Mitgliedern stets den Kürzeren ziehen und sehen darin einen Verstoß gegen das Grundrecht der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG). Mit dem Gesetz werde das Recht beeinträchtigt, effektiv wirkende Tarifverträge abzuschließen. Zudem sei der Justizgewährungsanspruch verletzt, weil der Gesetzgeber kein effektives Verfahren zur Bestimmung des im Betrieb anwendbaren Tarifvertrags zur Verfügung gestellt habe und im Individualprozess Rechtsschutzlücken bestünden. Die Richter verhandeln über Beschwerden von Verdi, dem Beamtenbund dbb, der Pilotenvereinigung Cockpit und der Kabinengewerkschaft Ufo.Tarifkollision früher nicht gesetzlich geregelt
Vor der Verabschiedung des Gesetzes zur Tarifeinheit war der Fall einer Tarifkollision im Betrieb nicht gesetzlich geregelt. Bis zum Jahr 2010 setzte die Rechtsprechung im Kollisionsfall im gesamten Betrieb nach dem Spezialitätsprinzip denjenigen Tarifvertrag durch, der dem Betrieb räumlich, betrieblich, fachlich und persönlich am nächsten stand und deshalb den Erfordernissen und Eigenarten des Betriebs am ehesten gerecht wurde.Mehrheitsprinzip statt Spezialitätsprinzip
Nach Änderung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wurden seit 2010 Tarifkollisionen hingenommen; Tarifkonflikte im einzelnen Arbeitsverhältnis lösten die Arbeitsgerichte in erster Linie weiter nach dem Spezialitätsprinzip, ohne damit jedoch betriebsweite Vorrangentscheidungen zu treffen. Nach dem Tarifeinheitsgesetz gilt nun im Kollisionsfall das Mehrheitsprinzip betriebsweit.Mehr zum Tarifeinheitsgesetz:
»Vier Fragen zur Tarifeinheit« – ein Interview mit unserem Tarifexperten Peter Berg.Bundesverfassungsgericht entscheidet über Tarifeinheit
Vertiefende AiB-Lesetipps der Online-Redaktion: • »Tarifeinheitsgesetz – Folgen für die Praxis« von Peter Berg in der AiB 10/2015, S. 29-32. • Zur Debatte um das Tarifeinheitsgesetz: »Kein Spaltpilz« von Helga Ballauf in AiB 2/2015, S. 22-26. Noch kein Abonnent der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB)? Jetzt zwei Ausgaben kostenfrei testen!Buchtipp der Online-Redaktion:
Peter Berg, Martina Dierßen, Eva Kocher, Dirk Schumann, Sybille Wankel Tarifvertragsgesetz Basiskommentar zum TVG 2017, ca. 200 Seiten, kartoniert, 1. Aufl. ISBN: 978-3-7663-6516-3 Verlag: Bund-Verlag, Preis: 29 €Vormerkbar, erscheint voraussichtlich 03/2017
Mehr Informationen. Jetzt ein Exemplar vorbestellen.Quelle:
PM des BVerfG Nr. 100/2016 vom 28.12.2016 © bund-verlag.de (ls)