Menschenrechtsklage gegen Tarifeinheitsgesetz
22. September 2017

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte das Tarifeinheitsgesetz (TEG) zuletzt für teilweise verfassungswidrig befunden und den Bundestag aufgefordert, es bis Ende 2018 nachzubessern, ließ es aber grundsätzlich gelten.
Der dbb hält das Gesetz für nicht tragbar und kündigte an, nach der Wahl auch wieder verstärkt politisch gegen das Gesetz anzugehen, das bereits in der vorherigen großen Koalition umstritten gewesen sei. Abgesehen von den verfassungsrechtlichen Bedenken stünden immer noch unzählige Fragen zur praktischen Umsetzung und zu den Folgen für die Flächentarifverträge ungeklärt im Raum, teilt der dbb mit.
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Quelle:
Pressemitteilung des dbb vom 19.09.2017