Tarifverträge

Menschenrechtsklage gegen Tarifeinheitsgesetz

22. September 2017
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Quelle: © Gina Sanders / Foto Dollar Club

Der »dbb - beamtenbund und tarifunion« wird gegen das Tarifeinheitsgesetz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen. Das hat der Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 19. September 2017 verkündet und unterstrichen, dass dieser Eingriff in die Koalitionsfreiheit nicht hingenommen werde.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte das Tarifeinheitsgesetz (TEG) zuletzt für teilweise verfassungswidrig befunden und den Bundestag aufgefordert, es bis Ende 2018 nachzubessern, ließ es aber grundsätzlich gelten.

Der dbb hält das Gesetz für nicht tragbar und kündigte an, nach der Wahl auch wieder verstärkt politisch gegen das Gesetz anzugehen, das bereits in der vorherigen großen Koalition umstritten gewesen sei. Abgesehen von den verfassungsrechtlichen Bedenken stünden immer noch unzählige Fragen zur praktischen Umsetzung und zu den Folgen für die Flächentarifverträge ungeklärt im Raum, teilt der dbb mit.

Einzelheiten zur Entscheidung des BVerfG finden Sie hier: Tarifeinheitsgesetz verfassunsgemäß, 11.7.2022

© bund-verlag.de (mst)

 

Quelle:

Pressemitteilung des dbb vom 19.09.2017

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