Digitalisierung

Angst vor Arbeit 4.0?

29. Juni 2016
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Quelle: alphaspirit_Dollarphotoclub

Das digitale Zeitalter stellt Betriebsräte beim Sichern und Durchsetzen von Arbeitnehmerinteressen vor große Herausforderungen. Klassische Instrumente – etwa das BetrVG – stoßen nämlich an ihre Grenzen. Frühzeitige betriebliche Vereinbarungen sind deshalb ratsam. Welche Leitplanken Arbeit 4.0 zähmen können, verraten Betriebsräte in der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB) 7-8/2016. Ein »Trendmonitor Arbeit 4.0« aus der Feder von Christof Balkenhol.

Marcus Hanke gehört zum Betriebsrat der Finanz Informatik GmbH & Co. KG in Hannover. Er sagt: »Die Digitalisierung wird umfassender unser Leben verändern, als wir jetzt absehen können. Ganze Berufszweige könnten verschwinden, andere neu entstehen. In der Regel werden die neuen Arbeitsplätze aber nicht dort entstehen, wo die alten Arbeitsplätze verloren gehen. Daher haben wir als Betriebsräte und Gewerkschafter die Aufgabe, für einen Ausgleich zu sorgen. Das können umfassende Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte sein, aber auch eine andere Bezahlung der sozialen Sicherungssysteme, wie eine Art Maschinen- oder Gewinnbesteuerung, die in soziale Sicherungssysteme geleitet wird und damit eine gesicherte Grundversorgung finanziert. Prinzipiell müssen sich Beschäftigte darauf einstellen, größere Flexibilität in ausgeübten Tätigkeiten zu haben.“ Ingo Kübler ist Referent beim Gesamtbetriebsrat der Firma Mahle GmbH in Stuttgart, einem Automobilzulieferer. Seine Meinung: »Arbeiten 4.0 ist bei Amazon zu besichtigen. Die Beschäftigten steuern, kontrollieren, optimieren sich mit digitalen Hilfsmitteln vollständig selbst und gegenseitig. Kapitalistische Träume werden wahr. Soziale Verhältnisse werden aber nicht zwischen Mensch und Roboter, sondern zwischen Menschen verhandelt. Auch bei der Arbeit 4.0 oder Industrie 4.0, deren öffentliche Diskussion viel dramatischer ist, als die betriebliche Wirklichkeit. Betriebsräte sollten sich nicht von großspurigen Revolutionsbegriffen einschüchtern lassen. Es gilt, wie bisher, bei maßgeblichen Veränderungen Nachteile für die Beschäftigten zu ermitteln und diese mittels eines Interessenausgleichs oder Sozialplans zu verhindern oder auszugleichen….

Das Rad muss nicht neu erfunden werden

…Über 20 Jahre in der Produktion: KVP, Kaizen, 5S, Kanban, Flow-Line, Lean-Production-Wellen und andere Rationalisierungsprojekte. Sollen die Beschäftigten und Betriebsräte noch Angst vor Veränderungen in den Werkhallen haben? Individualisierte Produkte erfordern eine dezentralere Produktionssteuerung, was neue Formen der Kommunikation bedeutet, inklusive mobiles Arbeiten und noch mehr entgrenzte Arbeitszeiten. Nicht die Industrie wird zur Wissensgesellschaft, sondern das Wissen wird industrialisiert, Kommunikation automatisiert. Langfristig werden viel mehr Tätigkeiten im klassischen Angestelltenbereich wegfallen oder dadurch, dass Arbeitsvorgänge digitalisiert und zerteilt und dann via Crowd-working billig outgesourct werden. Wenn Betriebsräte nicht genau wissen, was auf sie zukommt, sollten sie – neben dem unvermeidlich täglichen Kleinkrieg – eine Konzentration auf wenige, strategische Themen versuchen. Das wären zum Beispiel die Themen Arbeitszeit und Arbeitsprozesse, sprich, was wird wie gearbeitet. Der grundlegende Schritt für Solidarität ist stets, die Betroffenen zu beteiligen. Auf welchen Wegen, mit welchen Mitteln auch immer.«

Mehr Erfahrungsberichte und innovative Ansätze von Betriebsräten aus anderen Branchen finden Sie im Beitrag „Trendmonitor Arbeit 4.0“ in der AiB 7-8/16, ab S. 10.

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