Was die Flexi-Rente bringt
29. September 2016

Rentenabschläge
Wer vorzeitig in Rente geht, muss mit Abschlägen rechnen. Um 0,3 Prozent für jeden Monat vor Erreichen der der regulären Altersgrenze wird die Rente dann gekürzt. Wer heute zum Beispiel eine um zwei Jahre vorgezogene Altersrente in Anspruch nimmt, muss Rentenabschlägen von (0,3 x 24 =) 7,2 Prozent einkalkulieren. Bei einer regulären monatlichen Rente von 1.500 Euro wären das 108 Euro. Schon jetzt ist es möglich, diese Abschläge durch Sonderzahlungen an die Rentenkasse ganz oder teilweise auszugleichen. Der volle Ausgleich des Abschlags von 108 Euro würde heute 25.920 Euro kosten. Allerdings: Derzeit ist dieser Ausgleich in der Regel erst ab dem 55. Lebensjahr möglich – sofern die persönlichen Voraussetzungen für den Zugang in eine vorgezogene Altersrente erfüllt werden. Künftig soll es möglich sein, schon früher – ab 50 Jahren – mit dem Rückkauf von Abschlägen zu beginnen und so den Zahlungszeitraum zu strecken. Ferner sollen künftig „zweimal im Kalenderjahr“ Teilzahlungen geleistet werden können.Rentnerarbeit
Wer als Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch mal eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, soll künftig wählen können, ob diese Beschäftigung auch für die Rentenversicherung zählen soll. Wer sich dafür entscheidet, muss dann zwar Rentenbeiträge zahlen, erhöht dadurch – und durch die dann auch rentenwirksamen Arbeitgeberbeiträge – aber auch seine künftige Rente. Die Arbeitgeber sollen – anders als bisher – für Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mehr zahlen müssen. Das soll (zunächst) fünf Jahre lang gelten.Einzelheiten zum Flexirentengesetz und den derzeitigen Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze, den Teilrenten sowie dem Rückkauf von Rentenabschlägen und den tatsächlichen Reformbedarf bei den Altersübergängen erläutert Norbert Fröhler in Heft 9/2016 der Sozialen Sicherheit.
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