Weiterbildung

Bei Arbeit 4.0 hilft Weiterbildung weiter

22. Juni 2017
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Quelle: goodluz_Dollarphotoclub

Die Arbeitsagenturen beraten nicht nur Arbeitslose bei der Weiterbildung, sondern auch Arbeitnehmer. Dafür stehen in diesem Jahr stolze 640 Millionen € zur Verfügung. Doch wie an diesen Geldtopf kommen? Und wie sehen die Angebote aus? Die »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB) hat bei Gabriele Gröschl-Bahr nachgefragt. Sie ist ver.di-Vorstandsmitglied und Mitglied des Verwaltungsrats der BA.

Im Weißbuch Arbeiten 4.0 vom BMAS wird Qualifizierung und berufliche Weiterbildung künftig ein noch höherer Stellenwert eingeräumt. Vorgeschlagen werden ein Ausbau der Weiterbildungsinfrastruktur und der Beratung.

Inwieweit gibt es dazu schon Umsetzungen von Seiten der BA und wie könnte eine Finanzierung aussehen?

Gabriele Gröschl-Bahr:

Die kommende »Arbeitswelt 4.0« stellt uns alle für große Herausforderungen: Beschäftigte, Betriebe; Arbeitslose und vor allem Geringqualifizierte. Genau aus diesem Grund hat die BA ihr Weiterbildungsbudget deutlich erhöht. Außerdem wurde ein Projekt »Lebensbegleitende Berufsberatung« auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Menschen in allen Phasen ihres Berufslebens mit qualifizierter Beratung zu unterstützen und zu begleiten und dadurch auch Impulse für eine gezielte, nachhaltige und möglichst abschlussorientierte Weiterbildung zu geben. Dabei braucht es maßgeschneiderte Qualifizierungsangebote, die die individuellen Bedarfe ausreichend berücksichtigen. Wir haben uns im Verwaltungsrat schon immer für abschlussorientierte Qualifizierungen stark gemacht, weil wir wissen: Ein möglichst hohes Qualifikationsniveau ist die beste Ausgangsbasis, strukturelle Veränderungen in der Arbeitswelt erfolgreich zu bewältigen.

Könnten Sie uns einen Überblick über die Weiterbildungsmöglichkeiten und -beteiligung für Beschäftigte durch die BA geben?

Gabriele Gröschl-Bahr:

Gabriele Gröschl-Bahr, ver.di-Vorstandsmitglied und Mitglied des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit.

Für die Weiterbildungsförderung Beschäftigter steht den Agenturen für Arbeit das Programm WeGebAU (Förderung der Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen) zur Verfügung. Im Fokus dieses Programms stehen ungelernte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist grundsätzlich Aufgabe der Unternehmen und Beschäftigten selbst. Nach wie vor werden die Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt aber entscheidend von der Qualifikation bestimmt. Gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen das mit Abstand größte Arbeitsmarktrisiko, ihre Beteiligung an Weiterbildung ist dennoch gering. Die Förderung aus diesem Programm stellt daher eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen dar.

Welche Kosten werden übernommen?

Gabriele Gröschl-Bahr:

Zielgruppe des Programms WeGebAU sind geringqualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.

Der Arbeitnehmerin/ dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten ganz oder teilweise erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich entstehenden übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden. Kosten, die aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses ohnehin anfallen (z.B. Fahrstrecken zur Arbeitsstätte, Kosten für Kinderbetreuung oder die Kosten für eine Zweitwohnung am Arbeitsort) können nicht erstattet werden.

Eine volle Übernahme der Lehrgangskosten erfolgt unabhängig von der Betriebsgröße dann, wenn die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss hat und an einer Weiterbildung teilnimmt, die einen anerkannten Berufsabschluss vermittelt.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen. Auf die Ausstellung eines Bildungsgutscheins kann verzichtet werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer damit einverstanden sind.

 

Wie können Gewerkschaften und Betriebsräte die Weiterbildungsbeteiligung erhöhen und unterstützen?

Gabriele Gröschl-Bahr:

Unseren Betriebsräten kommt eine wichtige Rolle zu. Sie können und sollten informieren, aktivieren und können auch den Kontakt zur Agentur vermitteln. Die BA hat extra einen Flyer zu diesem Thema zur Verfügung gestellt, der die Betriebsräte bei der Information ihrer Kolleginnen und Kollegen unterstützen soll.

Für den in Frage kommenden Personenkreis ist es wichtig mit der örtlichen Agentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen, sich beraten zu lassen und dabei zu prüfen, kommt eine Förderung in Frage. Ich sehe auch die Mitglieder der Verwaltungsausschüsse in den 156 Agenturen für Arbeit in der Pflicht, hier noch stärker als in der Vergangenheit die Werbetrommel zu rühren. In gemeinsamen Veranstaltungen mit den Agenturleitungen muss dieses Thema in der Öffentlichkeit immer wieder positioniert werden. Wir müssen intensiv und konsequent für diese Möglichkeiten werben und sollten alle Veranstaltungen, Foren und Presseauftritte dazu nutzen, wenn es passt.

Wie sieht es denn mit Elternzeitlern und Beschäftigten aus, die Angehörige gepflegt haben? Welche Voraussetzungen müssen für diese Personengruppen vorliegen?

Gabriele Gröschl-Bahr:

Während Elternzeit und Pflege selbst können diese Beschäftigten ja an keiner Weiterbildung teilnehmen, somit stellt sich auch die Frage nach einer Förderung nicht. Handlungsmöglichkeiten für die BA besteht nur in den Fällen, in denen die Betroffenen entweder arbeitslos werden oder in ihren Betrieb zurückkehren. Dann gelten in Bezug auf eine Förderung die gleichen Fördervoraussetzungen wie bei anderen Arbeitslosen oder Beschäftigten.

 

Der Flyer für Betriebsräte und weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der BA unter: www.arbeitsagentur.de/unt

 

Quelle:

»Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB) 6/2017, S. 20, 21. © bund-verlag.de (CS/EMS)

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