Flexibler Ruhestand

Wie (Früh-)Rentner jetzt ihre Rente erhöhen können

03. März 2017
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Quelle: Wolfilser_Dollarphotoclub

Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann jetzt freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen und so seine Rente nachbessern. Wer bereits die reguläre Altersrente erhält und nochmals eine Arbeit aufnimmt, kann sein Altersruhegeld ebenfalls erhöhen. Wie das genau geht, erläutert die »Soziale Sicherheit« .

Zum 1. Januar 2017 sind die ersten Teile des Flexirentengesetzes in Kraft getreten. Damit soll es künftig mehr Rente beziehende Arbeitnehmer und mehr Lohn beziehende Rentner geben.

Rente + Arbeit = mehr Rente

Wer das reguläre Rentenalter (für den Jahrgang 1952: 65 Jahre und sechs Monate) erreicht hat, schon eine Altersrente bezieht und nochmals eine Beschäftigung aufnimmt oder einfach weiterarbeitet, kann dadurch seit Anfang dieses Jahres seine Rente erhöhen. Dafür müssen Bezieher einer Vollrente allerdings ausdrücklich »durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber« auf die sonst bei beschäftigten Rentnern übliche Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichten. Dieser Verzicht kann nur mit Wirkung auf die Zukunft erklärt werden.

Die Folge: Dann sammeln die Rentner – als nun wieder Pflichtversicherte – nicht nur durch eigene Beiträge weitere Rentenpunkte. Auch der Arbeitgeberbeitrag wird ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Bislang zahlten Arbeitgeber, die Rentner beschäftigten, zwar auch Rentenversicherungsbeiträge. Doch diese brachten den älteren Beschäftigten nichts, weil das Geld nur der Rentenkasse zugutekam und nicht dem Rentenkonto des Versicherten. Wer dies jetzt als arbeitender Rentner vermeiden will, muss sich für die Versicherungspflicht entscheiden.

Unter dem Strich bringt die Neuregelung einem Rentner, der ein Jahr lang mit einem Durchschnittsverdienst weiterarbeitet, ein monatliches Rentenplus von etwa 30 Euro.

Frührentner: Freiwillige Zahlungen bringen höhere Renten

Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann seit Anfang 2017 erstmals freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen und so Rentenabschläge ganz oder teilweise ausgleichen und seine (oft niedrige) Rente erhöhen. Das geht für Frührentner allerdings nur, bis sie das reguläre Rentenalter erreicht haben. Bis Ende 2016 war für Bezieher einer vollen Altersrente – egal ob es sich um eine vorgezogene oder reguläre Rente handelte – die Zahlung freiwilliger Rentenbeiträge ausgeschlossen. Die monatliche Beitragshöhe für die freiwillige Versicherung kann derzeit zwischen dem Mindestbeitrag von 84,15 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.187,45 Euro pro Monat frei gewählt werden. Freiwillige Beiträge können entweder Monat für Monat – oder aber bis zum 31. März des Folgejahres rückwirkend für das vergangene Jahr auf einen Schlag entrichtet werden. Frühestens sind Zahlungen ab dem Monat möglich, in dem Rentner erstmals ein vorzeitiges Altersruhegeld erhalten haben. Ihre freiwilligen Beiträge können die Frührentner jederzeit erhöhen oder senken – oder die Beitragszahlung wieder einstellen.

Weitere Neuerungen

Die neuen Möglichkeiten zur Rentenerhöhung für Früh- und reguläre Altersrentner gelten bereits seit Anfang dieses Jahres. Ab Juli 2017 treten weitere Neuregelungen des Flexirentengesetzes in Kraft. Dann gibt es neue Hinzuverdienstregeln für Früh- bzw. Teilrentner und neue, verbesserte Regelungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen.

Alle Änderungen im Detail und einzelnen Fallbeispiele dazu erläutern Rolf Winkel und Hans Nakielski in der Ausgabe 2/2017 der »Sozialen Sicherheit«. Noch kein Abonnent der »Sozialen Sicherheit«? Jetzt zwei Ausgaben kostenfrei testen!

© bund-verlag.de (HN)
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