Neue Regeln gegen Überwachung müssen her
Arbeitgeber verteilen großzügig Tablet-PCs und Smartphones an die Beschäftigten oder erlauben gleich, private Geräte für die Arbeit zu nutzen.
Beide Seiten freuen sich über die neue Mobilität. Doch für die Arbeitswelt sind die handlichen Mini-Computer eigentlich nicht konzipiert – was sich schon an dem häufigen Durcheinander von privaten und geschäftlichen Daten auf den Geräten zeigt.
Würde sich keiner das Chaos genauer anschauen, wäre es kein Problem. Doch das Gegenteil ist der Fall. Hochmoderne Mobile Device Management-Systeme überwachen die Smartphones und Tablets rund um die Uhr – sei es um Sicherheits-Software oder Updates aufzuspielen, Daten zu sichern oder Inhalte bei Diebstahl schnell zu löschen.
Tür zur Mitbestimmung weit geöffnetDoch wer garantiert, dass mit den Daten nicht noch mehr passiert? Wie so oft, die Interessenvertretung der Beschäftigten. Sie hat die Möglichkeit, der totalen Kontrolle von mobilen Arbeitern einen Riegel vorzuschieben. Aber dafür sind neue betriebliche Vereinbarungen nötig – die alten scheitern an der Auswertungsvielfalt.
Mehr lesen bei: Prof. Dr. Heinz-Peter Höller und Achim Thannheiser, Mobile Device Management , in: CuA 11/2015, 4 ff.
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