Pause

10 Fragen zu Ruhepausen

08. September 2023 Pause
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Quelle: MH_Dollarphotoclub

Frühstückspause, Mittagspause, Raucherpause. Beschäftigte lieben ihre Pausen und das zu Recht. Ohne Pause können und dürfen sie auch nicht durchgehend arbeiten. Trotzdem gibt es häufig Diskussionen mit dem Arbeitgeber. Welche Rechte Beschäftigte haben und was der Arbeitgeber regeln darf, klärt Clara Seckert in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 9/2023.

1. Haben Beschäftigte Anspruch auf Ruhepausen?

Ja. Ruhepausen sind nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sogar zwingend vorgeschrieben. Länger als sechs Stunden am Stück dürfen Beschäftigte nicht ohne Pause arbeiten (§ 4 ArbZG). Das Arbeitszeitgesetz gibt auch vor, wie lange die Ruhepausen sein sollen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden sind mindestens 30 Minuten Pause zu machen. Wer am Tag länger als neun Stunden arbeitet, hat einen Anspruch auf 45 Minuten Pause. Die Pausenzeiten können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einzelne Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten aufteilen. Das bedeutet: Nach spätestens sechs Stunden müssen Beschäftigte mindesten 15 Minuten Pause machen.

2. Gibt es Beschäftigtengruppen, die Anspruch auf mehr Pausen haben?

Für Jugendliche gelten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) besondere Pausenzeiten (§ 11 JArbSchG). Sie haben bereits nach viereinhalb Stunden Arbeit Anspruch auf eine Pause. Ab einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden dürfen Jugendliche 30 Minuten Pause machen, bei mehr als sechs Stunden 60 Minuten. Die Ruhepausen müssen in angemessener zeitlicher Lage gewährt werden, frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit.

Für Schwangere, schwerbehinderte Menschen oder bei erhöhter Arbeitsbelastung sind im Gesetz keine besonderen Ruhepausen vorgesehen.

Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aber eine Fürsorgepflicht. Er muss seine Belegschaft unterstützen und vor Gefahren schützen. Hierzu gehört, dass er Arbeitsumfeld und Arbeitsbedingungen an die besondere Situation des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin anpasst. Beschäftigt der Arbeitgeber schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen hat er für einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz einschließlich der Arbeitszeit zu sorgen (§ 164 Abs. 4 SGB IX). Das bedeutet, dass spezielle Pausenregelungen notwendig sein können, wenn das aufgrund der Behinderung des oder der Beschäftigten erforderlich ist.

Auch bei Schwangeren gilt: Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Schwangere ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen können. Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass sich schwangere Arbeitnehmerinnen während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen können.

Arbeitgeber und Beschäftigte können zudem im Einzelfall gemeinsam zusätzliche oder längere Pausenzeiten vereinbaren.

3. Was ist mit Raucherpausen?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Raucherpausen. Rauchen zählt nicht als Pausenzeit. Der Arbeitgeber kann es aus Kulanz aber erlauben. Hier kommt es dann ganz auf den Chef an. Er kann die Raucherpausen dulden, ohne sie von der Arbeitszeit abzuziehen. Er kann aber auch verlangen, dass die Beschäftigten vor jeder Raucherpause ausstempeln. Aber Achtung: Auch wenn der Arbeitgeber jahrelang Raucherpausen erlaubt hat, kann er sich das anders überlegen und sie von heute auf morgen verbieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nicht einwenden, dass der Arbeitgeber die Raucherpausen lange Zeit freiwillig gewährt hat und sie deshalb darauf vertrauen dürfen, dass das auch künftig so bleibt (so genannten betriebliche Übung). Ein solcher Vertrauensschutz besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen immer den gleichen Vorteil verschafft. Dauer und Häufigkeit von Raucherpausen sind in der Regel aber nicht immer genau gleich.

Mehr lesen

In »Betriebsrat und Mitbestimmung« 9/2023 lest Ihr außerdem Antworten auf die folgenden 7 Fragen:

4. Darf der Arbeitgeber automatisch Pausen vom Arbeitszeitkonto abziehen?

5. Können Beschäftigte auf Pausen verzichten?

6. Muss der Arbeitgeber Pausen vergüten?

7. Müssen Beschäftigte während der Ruhepausen erreichbar sein?

8. Muss der Arbeitgeber Pausen im Rahmen der Arbeitszeiterfassung aufzeichnen?

9. Was ist der Unterschied zwischen Ruhepause und Ruhezeit?

10. Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Pausen?

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