Insolvenz

5 Fragen zur Insolvenz

22. November 2021 Insolvenz
Insolvenzhandbuch
Quell: Bund-Verlag GmbH

Wie wichtig ist ein Betriebsrat bei der Insolvenz? Was sollte er tun, wenn eine Insolvenz droht? Und wie sieht der Kündigungsschutz für die Interessenvertretung aus? Antworten gibt Andrej Wroblewski, Jurist beim IG Metall Vorstand und Mitherausgeber unseres frisch aktualisierten Insolvenzhandbuchs für die Praxis im Interview.

1. Wie bewerten Sie das aktuell geltende Insolvenzrecht? Dient es dem Zweck, Insolvenzen möglichst zu vermeiden und eher zu sanieren?

Auf Drängen der Gewerkschaften konnten Verbesserungen erreicht werden: Die Position der Beschäftigten in Gläubigerausschüssen und –beiräten wurde gestärkt. Im neuen Sanierungsgesetz »StaRUG« konnten Eingriffe ins Arbeitsrecht im Unterschied zur InsO ganz verhindert werden. Insolvenzen sollen vermieden werden. Gelingt das nicht, kann auch im Insolvenzverfahren saniert werden. Die Insolvenz muss nicht das »Aus« des Betriebs oder Unternehmens sein! Das sollte in der InsO aber noch stärker verankert werden.

2. Wie wichtig ist ein Betriebsrat? Kann er zur Not auch nach Beginn des Insolvenzverfahrens gewählt werden?

Extrem wichtig! Er kann auch während des Insolvenzverfahrens noch gewählt werden und hat dann die Rechte nach dem BetrVG. Das muss sehr schnell gehen – vor Durchführung der Maßnahmen (Betriebsänderungen) –, damit noch ein Sozialplan abgeschlossen werden kann. Die gesetzliche Regelung zum Sozialplan in der Insolvenz sollte dringend nachgebessert werden, damit das Geld dann an die Betroffenen fließt, wenn es gebraucht wird, und nicht manchmal erst Jahre später.

3. Was sollte ein Betriebsrat tun, wenn eine Insolvenz droht?

Sich gemeinsam mit der Gewerkschaft gut darauf vorbereiten! Im Ernstfall muss schnell und richtig gehandelt werden. Informationen sind zu beschaffen, Kontakte zu knüpfen, z.B. zum Insolvenzgericht und zu anderen Gläubigern des Unternehmens. Die Vertretung im Gläubigerausschuss ist mit der Gewerkschaft zu klären. Viel ist zu berücksichtigen – das Insolvenzhandbuch enthält hierzu eine »Große Checkliste« mit Merkposten, Prüfungs- und Arbeitsschritten für BR, Gewerkschaft und ihre Berater.

4. Wie sieht der Kündigungsschutz für den Betriebsrat aus?

Der gesetzliche Sonderkündigungsschutz bleibt im Insolvenzverfahren wie im neuen Sanierungsverfahren vollständig erhalten. Das Kündigungsrecht allgemein und Sozialpläne in der Insolvenz werden im Insolvenzhandbuch erläutert vom bekannten Arbeitsrechtsprofessor Wolfgang Däubler, meinem Mitherausgeber.

5. Wie ist die Rolle der Gewerkschaften in der Insolvenz?

Der Gewerkschaft kommt eine entscheidende Rolle zu! Sie hat gegenüber dem Insolvenzverwalter alle Rechte aus dem Koalitionsgrundrecht (Art. 9 Abs. 3 GG), inklusive Tarifrecht. Ausführliches zu Sanierungstarifverträgen und zur Rolle der Gewerkschaft in der Insolvenz findet sich ebenfalls im Insolvenzhandbuch. Gewerkschaften senden oft eigene Vertreter in Gläubigerausschüsse. Ihre Betriebsbetreuung endet nicht vor den Toren der Insolvenz! Wie auch sonst stehen sie ein für Beschäftigung und Beschäftigtenrechte.

Lesetipp:

Mehr zu den rechtliche Grundlagen, Interessen und Maßnahmen der Insolvenz lesen Sie im Insolvenzhandbuch für die Praxis, herausgegeben von Wolfgang Däubler und Andrej Wroblewski. Mehr Infos gibt es hier.

Der Interviewpartner:

Andrej Wroblewski, Jurist beim Vorstand der IG Metall, Frankfurt/M.

© bund-verlag.de (fro)

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