Digitalisierung

Arbeitsrechtliche Fragen der Digitalisierung

08. Februar 2023
KI
Quelle: pixabay

Die fortschreitende Digitalisierung wirkt sich auch auf das Arbeitsrecht aus. Welche besonders relevanten Bereiche und Themen müssen Personalräte kennen? Prof. Dr. Karsten Schmid stellt sie in Ausgabe 2/2023 von »Der Personalrat« vor.

Spätestens mit Ausbruch der Corona-Krise ist in das allgemeine Bewusstsein gerückt, dass die Digitalisierung zu tiefgreifenden Veränderungen unserer Arbeitswelt geführt hat und noch weiter führen wird. Immer mehr wird erkennbar, dass sich unter dem Einfluss digitaler Technologien nicht nur die Arbeitsmittel, sondern auch die Arbeitsinhalte und die Arbeitsorganisation massiv verändern. Beispiele sind die Tätigkeit im Homeoffice oder die Einführung von in der digitalen Arbeitswelt verbreiteten Formen agilen Arbeitens, etwa des sog. SCRUM-Verfahrens.

Auf die dadurch notwendig werdenden Transformationsprozesse muss auch das für die digitale Arbeitswelt geltende Rechtssystem, das Arbeitsrecht, reagieren.

Breites Spektrum der Herausforderungen durch die Digitalisierung im Arbeitsrecht

Sieht man sich die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt näher an, wird deutlich, dass die Digitalisierung alle Bereiche der »klassischen« Arbeitswelt erfasst. Das Arbeitsrecht wird damit vor unterschiedlichste Herausforderungen gestellt.

»Digitale« Herausforderungen im Bewerbungsverfahren

Schlagwörter der Digitalisierung im Bewerbungsverfahren sind unter anderem Background Checks bzw. Pre-Employment-Screenings sowie Big-Data-Analysen.

Unter Background Checks bzw. Pre-Employment-Screenings versteht man das Sich-Erkundigen über einen Bewerber/eine Bewerberin und ein Ausforschen von dessen/deren Hintergrund, beispielsweise durch Recherche im Internet.

Big-Data-Analysen bezeichnen den Ansatz, den Recruitingprozess mit Hilfe algorithmenbasierter Prozesse unter Verwendung von Daten zu automatisieren.

Im Vordergrund steht hier das Datenschutzrecht. Zu den datenschutzrechtlichen Aspekten kommen diskriminierungsrechtliche Fragen. So wird insbesondere beim Einsatz von Big-Data-Analysen eine Arbeitgeberhaftung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für möglich gehalten; dazu kommt es beispielsweise, wenn beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Bewerbungsgespräch gegen das AGG verstoßende Fragen gestellt werden.

»Digitale« Herausforderungen im Hinblick auf die Arbeitsmittel und die Arbeitsinhalte

Digitale Herausforderungen im Hinblick auf die Arbeitsmittel und die Arbeitsinhalte ergeben sich etwa daraus, dass das Internet und digitale Geräte von den Beschäftigten als Arbeitsmittel genutzt werden. Die Gestaltungsformen sind vielfältig. Im Regelfall wird der Arbeitgeber den Beschäftigten die (digitalen) Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Zum Teil nutzen die Beschäftigten aber auch private Arbeitsmittel, insbesondere private Laptops, Smartphones usw. für berufliche Zwecke, sog. Bring your own Device – BYOD-Thematik. Schließlich ist mit dem Einsatz digitaler Geräte häufig eine Veränderung des Arbeitsplatzes bzw. des Arbeitsortes verbunden, so wenn Arbeitnehmer ihrer Arbeit zu Hause (Homeoffice) oder weder zu Hause noch im Betrieb bzw. der Dienststelle nachgehen (Mobile Arbeit) oder wenn den Beschäftigten keine festen Arbeitsplätze zugeteilt werden und sich infolgedessen mehrere Beschäftigte einen Arbeitsplatz teilen müssen (Desk Sharing).

Neugierig geworden?

Den kompletten Beitrag von Prof. Dr. Karsten Schmid finden Sie in »Der Personalrat« Ausgabe 2/2023.

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