Beschäftigte wollen lieber mehr Freizeit als mehr Geld
Bei Beschäftigten steigt der Wunsch nach mehr Flexibilität in der individuellen Arbeitszeitgestaltung.
Die Gewerkschaften IG Metall, IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und ver.di haben für viele Betriebe eine tarifliche Wahloption zwischen »weniger Arbeitszeit« und »mehr Geld« ausgehandelt.
In den beteiligten Betrieben können sich Beschäftigte jährlich zwischen der Zeitoption (je nach Tarifvertrag in Form von zusätzlichen Urlaubstagen oder einer verkürzten Wochenarbeitszeit) und der Geldoption (in Form von Sonderzahlungen oder einer monatlichen Entgelterhöhung) entscheiden.
Wahlrecht nur für bestimmte Gruppen von Beschäftigten
Oft haben aber nicht alle Beschäftigte in einem Betrieb dieses Wahlrecht. In vielen Tarifverträgen gilt das nur für Tarifbeschäftigte, Schichtarbeitende oder Eltern von kleinen Kindern.
Fast 60 Prozent wählen »mehr Zeit«
Im Rahmen des von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projekts »Die Wahl zwischen Zeit und Geld: neue Flexibilität für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatem?« wurden über 3.000 Beschäftigte, die von der tariflichen Regelung Gebrauch machen können, zu ihrer Wahl für das Jahr 2022 befragt.
Das Ergebnis: 60 Prozent der Befragten mit Wahloption haben sich nach eigenen Angaben für eine zeitliche Entlastung entschieden. Nur 6 Prozent haben eine Kombination aus Zeit und Geld gewählt und 34 Prozent wählten eine Sonderzahlung oder monatliche Entgelterhöhung.
Die Umfrage ergab zudem, dass sich 65 Prozent der befragten Beschäftigten ohne Wahloption auch für mehr Freizeit entscheiden würden, wenn sie tatsächlich wählen könnten.
Gründe für den Wunsch nach mehr Zeit
Bei den Beschäftigten, die zwischen mehr Zeit und mehr Geld wählen können, dominiert der Wunsch, mehr Zeit für Freunde und Hobbys zu haben. Beschäftigte ohne die Wahloption würden sich vor allem deswegen für mehr Zeit entscheiden, um diese verstärkt mit ihrer Familie verbringen zu können.
Quelle:
IAB-Forum, Meldung vom 22.7.2024
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