Mitbestimmung

Bundesregierung will Video-Sitzungen zulassen

09. April 2020
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Quelle: © funkyfrogstock / Foto Dollar Club

Die Beschränkungen durch die Corona-Pandemie erschweren die derzeit laufenden Personalratswahlen und schränken die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der amtierenden Personalräte und Betriebsräte ein. Das Bundeskabinett will die Mitbestimmung in Betrieben und Dienststellen mit einem Mix von Maßnahmen rechtlich und praktisch absichern.

Die Beteiligung der Beschäftigten in innerdienstlichen beziehungsweise betrieblichen Angelegenheiten sei »Ausdruck des Sozialstaatsprinzips und Teil der Entscheidungskultur in Behörden und Betrieben«, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung. Mit den Beschlüssen des Bundeskabinetts sollen die Möglichkeiten zur Beschlussfassung der Betriebsräte erweitert, die Handlungsfähigkeit der Personalvertretungen gewährleistet und der Abschluss der laufenden Personalratswahlen gesichert werden. 

Konkret will die Bundesregierung das Betriebsverfassungsgesetz (BertrVG) und des Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ändern. Geplant sind diese zeitlich befristeten Änderungen:

Sitzungen und Beschlussfassung in Audio- und Videokonferenzen

Alle Personalvertretungen erhalten die Möglichkeit, Beschlüsse vorerst auch via Video- und Telefonkonferenz zu fassen.

  • Diese Regelung gilt für Betriebsräte bis zum 31. Dezember 2020,
  • für Personalräte bis zum 31. März 2021

Ziel der Maßnahme ist es, die mit hohen Infektionsrisiken verbundenen Präsenzsitzungen möglichst zu vermeiden und gleichzeitig die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen sicher zu stellen. Damit bereits über diese Kommunikationsform gefasste Beschlüsse rechtswirksam bleiben, sollen die Regelungen rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.

Bestehende Personalvertretungen bleiben vorerst im Amt 

Bestehende Personalvertretungen sollen bis zum Abschluss der Wahlen geschäftsführend im Amt bleiben und nehmen in dieser Zeit die Interessen der Beschäftigten wahr. Diese Regel greift ebenfalls rückwirkend zum 1. März 2020 und gilt bis zum 31. März 2021. Dienststellen und Personalvertretungen erhalten frühzeitig Gelegenheit, sich auf die rückwirkende Rechtslage einzustellen.

Änderung der Wahlordnung für Personalratswahlen des Bundes 

Durch die aktuelle Lage können die Personalratswahlen in den Bundesbehörden im Wahljahr 2020 nicht wie üblich als Präsenzwahl mit persönlicher Stimmabgabe durchgeführt werden. Die Änderung der Wahlordnung ermöglicht den Wahlvorständen in Fällen, in denen eine Stimmabgabe in der Dienststelle voraussichtlich nicht sichergestellt werden kann, anstelle oder ergänzend zur Präsenzwahl eine Briefwahl anzuordnen.

Hinzu kommen organisatorische Erleichterungen, wenn der Wahltermin verschoben werden muss. Damit wird eine rechtssichere Durchführung als Briefwahl für die Beschäftigten der Bundesbehörden in Krisensituationen ermöglicht. Diese Änderung gilt ebenfalls bis zum 31. März 2021.

Sorgfältige Prüfung aller Änderungen gefordert

Von gewerkschaftlicher Seite wird der Ansatz begrüßt, die Personalratswahlen 2020 rechtlich abzusichern. Allerdings fordern die Gewerkschaften von der Politik, alle Änderungen im Mitbestimmungsrecht sorgfältig abzustimmen und nicht über die derzeitige Krise hinaus einseitig Fakten zu schaffen. Auf Anfrage unserer Redaktion sagte Dr. Johanna Wenckebach, wissenschaftliche Direktorin des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI) in der Hans-Böckler-Stiftung: »Es ist wichtig, Sicherheit zu schaffen für die Dienststellen, in denen aufgrund der Krise keine Personalratswahlen stattfinden konnten. Der DGB und die Mitgliedsgewerkschaften fordern zudem schon lange eine Novellierung des BPersVG und ohne Zweifel ist dies dringend notwendig und von der Bundesregierung auch geplant. Aber dieser wichtige Diskussionsprozess darf nicht dadurch verkürzt oder sogar vorweg genommen werden, indem durch Notlösungen – deren Dringlichkeit unbestritten ist – Fakten geschaffen werden auch für die Zeit nach der Krise. Es darf deshalb nur um befristete Lösungen für Bedingungen einer Pandemie gehen.«

Quellen:

Bundesregierung, 8.4.2020: »Bundesregierung stellt betriebliche Mitbestimmung sicher«

DGB, 3.4.2020: »Richtiger Schritt: Personalratslose Zeiten sollen verhindert werden«

© bund-verlag.de (ck)

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