Digitalisierung

IT-Systeme: So kommt Struktur in die Mitbestimmung

22. März 2023
Gruppe
Quelle: iStock.com, Morsa Images

Der Personalrat muss die Digitalisierungsstrategie und die damit verbundenen Ziele in der Dienststelle kennen. Dabei kommt es regelmäßig zu Problemen bei der Informationsweitergabe und Mitbestimmungsprozesse laufen nicht optimal. Wie gelingt es, effektive Rahmenbedingungen für den Personalrat zu gestalten? Ausgabe 3/2023 von »Der Personalrat« klärt auf.

Die Digitalisierung und die damit einhergehenden, oft unüberschaubaren Prozesse können Personalräte schon mal verunsichern. Handlungsbedarfe und Problemfelder müssen erst erkannt werden und können dann häufig nicht effizient genug abgetragen werden. Die Folge: wachsende Überforderung und Probleme, den Überblick zu behalten.

Wo bestimmen wir wie mit?

Grundsätzlich gilt: Mitbestimmung hat kein Ablaufdatum! Das bedeutet, auch bei bereits eingesetzter IT kann der Personalrat auf seine Mitbestimmungsrechte pochen. Doch die Möglichkeiten, Systeme maßgeblich mitzugestalten, sind vielfältiger, je früher der Personalrat mit an Bord ist. Um herauszufinden, wie der Personalrat in Bezug auf IT-Mitbestimmung handeln will, muss er folglich wissen, wie die IT-Landschaft aussieht und wohin sie sich in Zukunft entwickeln wird. Welche Systeme werden bereits genutzt und von welchen davon hat das Gremium zuvor noch nie gehört? Was kommt zusätzlich an Veränderungen und Neueinführungen auf den Personalrat zu und welche Pläne gibt es dazu bereits?

Um diese Fragen zu beantworten, sollte das Gremium im Rahmen seines Informationsrechtes ein sog. »Bestandsverzeichnis« anfragen.

Dienstvereinbarung im Zentrum der IT-Mitbestimmung

Das zentrale Instrument für die IT-Mitbestimmung ist und bleibt die Dienstvereinbarung. Ihre Vorteile liegen auf der Hand: Sie bietet Personalräten die Möglichkeit, gute Bedingungen für Beschäftigte auszuhandeln und anhand konkreter Regelungspunkte mit der Dienststellenleitung zu verabreden – beispielsweise den Schutz vor unzulässiger Leistungs- und Verhaltenskontrolle. Noch wichtiger: Bei Abschluss einer solchen Vereinbarung einigen sich beide Parteien rechtsbindend auf die Einhaltung dieser Regelungen.

Das Gremium sollte also überlegen, welche IT-Dienstvereinbarungen erforderlich sind und wie man diesen Bedarf gemeinsam mit der Leitung erörtert bzw. verhandelt. Denn vom Ausgang dieser Diskussion hängt maßgeblich das weitere Vorgehen ab.

Rahmen- oder Einzelvereinbarung? Oder beides?

Welche Formen der Dienstvereinbarung sind passend und welche Vor- und Nachteile gehen mit der jeweiligen Variante einher?

Neugierig geworden?

Den kompletten Beitrag von Roman Achmatov finden Sie in »Der Personalrat« Ausgabe 3/2023.

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