Unfallversicherung

Knieverletzung beim Basketball ist kein Arbeitsunfall

09. Juni 2026
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Quelle: © RioPatuca Images / Foto Dollar Club

Wer sich bei einer freiwilligen betrieblichen Sportveranstaltung verletzt, hat keine Aussicht auf Anerkennung der Verletzung als Arbeitsunfall. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts Hannover.

Das war der Fall

Ein Schiffsarzt hatte sich während des Endspiels eines freiwilligen Basketballturniers für Crewmitglieder auf einem Kreuzfahrtschiff am Knie verletzt. Weil das Turnier arbeitgeberseitig organisiert war, ging der Kläger von einem Arbeitsunfall aus. Als Schiffsarzt sei er auch in seiner Freizeit in ständiger Bereitschaft. Außerdem habe sich mit dem besonders rutschhemmenden Bodenbelag der Sporthalle eine schiffstypische Gefahr verwirklicht.

Das sagt das Gericht

Das Sozialgericht (SG) Hannover sah das anders: Es fehlte der ausreichende Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit als Schiffsarzt. Zum Unfallzeitpunkt erbrachte er weder eine geschuldete Haupt- oder Nebenpflicht aus seinem Beschäftigungsverhältnis als Schiffsarzt noch durfte er annehmen, dass er eine solche Pflicht beim Basketballspielen erfüllen würde.

Das Turnier sei auch weder als versicherter Betriebssport noch als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung anzusehen. Es hatten lediglich rund zehn Prozent der Beschäftigten teilgenommen.

Auch eine besondere schiffstypische Gefahr habe sich nicht verwirklicht. Der in der Sporthalle verwendete rutschhemmende Bodenbelag stelle keine Besonderheit dar, die den Unfall wesentlich geprägt habe. Vergleichbare Bodenverhältnisse könnten auch in Sporthallen an Land bestehen – es sei daher beim Verletzungsverlauf vom allgemeinen Lebensrisiko auszugehen. 

Quelle

SG Hannover (19.05.2026)
Aktenzeichen S 58 U 169/23
Pressemitteilung vom 5.6.2026
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