Kündigungsschutz

Mehr Schutz für Whistleblower

07. April 2022
whistle whistleblower Pfeife Trillerpfeife Schiedsrichter Alarm
Quelle: Pixabay.com/de | Bild von bluebudgie

Wer Missstände im Arbeitsleben aufdeckt, darf keine Nachteile erleiden. Das sieht der Entwurf eines neuen Whistleblower-Gesetzes vor. Danach sollen Angestellte oder Beamte, die in einem Unternehmen oder im öffentlichen Dienst Missstände aufdecken, vor Kündigungen und anderen Nachteilen geschützt werden.

Datenmissbrauch, Mobbing, aber auch Drangsalierungen von Betriebsräten und schlampige Qualitätskontrolle – in Betrieben und Behörden kann ziemlich viel schieflaufen. Bislang mussten Beschäftigte, die auf Missstände hinweisen, mit erheblichen Nachteilen – bis hin zu Kündigungen- rechnen.

Die rechtliche Situation war bisher unklar. Der Hinweisgeberschutz ist in Deutschland vor allem durch die Rechtsprechung geprägt. In den konkret von den Gerichten entschiedenen Fällen ging es um die Meldung von Missständen in Pflegeheimen oder die Aufdeckung von Lebensmittelskandalen, Korruption oder Umwelt-Straftaten.

Ziel des nun im Entwurf vorliegenden – und von den meisten als längst überfällig betrachteten - Whistleblower-Gesetzes, das auf einer entsprechenden EU-Whistleblower-Richtlinie beruht, ist es, den Schutz für Hinweisgeber vor Repressalien erheblich zu verbessern.

Das ist Inhalt des Gesetz-Entwurfs:

  • Unternehmen müssen eine interne Meldestelle einrichten, an die sich Mitarbeiter anonym wenden können. Alternativ können sie sich auch an das Bundesamt für Justiz wenden.
  • Im Notfall, bei besonders gravierenden Missständen, sollen sie auch direkt an die Öffentlichkeit bzw. die Presse gehen dürfen.  
  • Whistleblower sind vor Repressalien geschützt, wenn sie Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten in Unternehmen und Behörden aufdecken.
  • Der Hinweisgeberschutz soll gelten, wenn Verstöße gegen EU-Recht, aber auch gegen deutsches Recht angeprangert werden. Insoweit geht das deutsche Gesetz deutlich weiter als die EU-Richtlinie.

In der Praxis gibt es inzwischen verschiedene Ansätze für Hinweisgebersysteme. Einige raten dazu, eine Vertrauensperson intern zu bestimmen und mit einem Briefkasten für anonyme Tipps zu arbeiten. Andere empfehlen externe Ombudsmänner, die als Vertrauensanwälte für die Unternehmen tätig sind.

Quellen:

FAZ, 7.4.2022

Legal Tribune online, 7.4.2022

© bund-verlag.de (fro)

AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren