Arbeitsvertrag

Regierung plant digitale Arbeitsverträge

02. April 2024
Unterschrift Signatur digital Vertrag
Quelle: Pixabay.com/de | Bild von tumisu

Deutschland gilt als Land der Bürokratie. Doch das soll sich nun ändern. Die Ampelkoalition will die Bürokratie deutlich reduzieren. Unter anderem soll künftig der Arbeitsvertragsschluss komplett per E-Mail möglich sein.

Für den Abschluss eines Arbeitsvertrages schreibt das Gesetz keine besondere Form vor. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können ein Arbeitsverhältnis daher auch mündlich eingehen. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht notwendig. Die wesentlichen Arbeitsbedingungen mussten Arbeitgeber den neuen Mitarbeitern bisher aber immer schriftlich aushändigen. Das schreibt das Nachweisgesetz vor. Erst im Jahr 2022 hatte der Gesetzgeber den Pflichtenkatalog im Nachweisgesetz beim Arbeitsvertragsschluss erweitert. Statt der Schriftform soll für die Erfüllung der Nachweispflicht nun die Textform ausreichend sein. Arbeitgeber können die Vertragsbedingungen also künftig auch per E-Mail versenden. Voraussetzung ist, dass das Dokument für die Beschäftigten zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- und Empfangsnachweis bekommt.  Wenn Beschäftigte das verlangen, sind Arbeitgeber aber weiterhin verpflichtet den Nachweis schriftlich zu erbringen.

Textform statt Schriftform

Künftig soll die Textform in vielen Regelungsbereichen des BGB die Schriftform ersetzen. Neben dem Arbeitsrecht sind entsprechende Erleichterungen unter anderem im Vereinsrecht und im Gesellschaftsrecht geplant. So sollen Vereinsmitglieder ihre Zustimmung zu einem Beschluss, der ohne Mitgliederversammlung gefasst wurde, künftig auch in Textform erklären können. Außerdem werden die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege, wie zum Beispiel Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre verkürzt. Bei einigen Rechtshandlungen bleibt es aber bei der Schriftform, so bei Kündigungen oder Befristungen. Hier ist weiterhin die eigenhändige Unterschrift erforderlich.

Entlastung durch Digitalisierung

"Die Regelungen werden den Alltag erleichtern und gleichzeitig Rechtssicherheit und die Interessen der Beschäftigten garantieren", sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic. Das Gesetzsoll aber nicht nur den Alltag, sondern auch die Kassen entlasten. „Mit dem Kabinettsbeschluss zum Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) setzen wir einen zentralen Baustein des Meseberger Entlastungspakets um. Dieses Paket entlastet unsere Unternehmen um mehr als 3 Milliarden Euro pro Jahr, allein das BEG IV trägt hierzu fast 1 Milliarde Euro bei“, erklärt Bundesjustizminister Marco Buschmann.

Bundestag und Bundesrat müssen noch abschließend über den Entwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz IV beraten und beschließen.

© bund-verlag.de (cs)

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