Inkludierte Gefährdungsbeurteilung
Die Frage, ob Beschäftigte mit Behinderung im betrieblichen Arbeitsschutz tatsächlich systematisch berücksichtigt werden, ist aktueller denn je. Bereits die allgemeine Gefährdungsbeurteilung (GeBu) nach § 5 ArbSchG ist für Arbeitgeber verpflichtend, dennoch stellt ihre praktische Umsetzung viele Betriebe weiterhin vor Herausforderungen.
Ergänzend zu § 5 ArbSchG verpflichtet § 164 Abs. 4 SGB IX Arbeitgeber, Arbeitsplätze behinderungsgerecht zu gestalten und präventive Maßnahmen zur Sicherung der dauerhaften Teilhabe zu ergreifen. Auch § 3a Abs.2 ArbStättV und die ASR V3a.2 als technische Regel zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen weisen darauf hin, dass die besonderen Belange der beschäftigten Menschen mit Behinderung im Arbeits-und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden müssen.
Wie SBV und Betriebs- oder Personalrat mit der IGeBu sicherstellen, dass die individuellen Bedarfe von Beschäftigten mit Behinderungen dabei Berücksichtigung finden, erläutert Gesine Thomas in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 3/2026.
Weitere Themen in dieser Ausgabe:
- Auf dem Weg zur SBV-Wahl (Irene Husmann)
- Neues Verfahren bei Behinderten-Pauschbeträgen (Franz Josef Düwell)
- EuGH: Arbeitsbedingungen von Eltern von Kindern mit Behinderungen sind anzupassen EuGH, vom 11.9.2025 – C 38/24 (erläutert von Daniel Hlava).
- SG Speyer: Schwerbehinderung wegen Post-Covid anerkannt (3.6.2025 – S 12 SB 318/23).
- SG Dortmund: Herztod durch akute Stressbelastung als Arbeitsunfall (14.10.2025 – S 17 U 367/23).
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