»Kinderkrank-Meldungen« haben sich verdoppelt
17. Oktober 2017

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, dass laut Gesundheitsministerium im vorigen Jahr 2,455 Millionen Fälle von »Kinderkrank-Meldungen« registriert wurden. Im Jahre 2007 hatten sich dagegen nur 1,06 Millionen Eltern wegen eines kranken Kindes arbeitsunfähig gemeldet. Damit hat sich die Zahl binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt.
Auch die Krankheitstage haben sich verdoppelt: von 2,7 auf 5,5 Millionen. Die gesetzlichen Kassen zahlten dafür 223 Millionen Euro – im Jahre 2007 waren es nur 106 Millionen Euro.Rechtlicher Hintergrund
Der Anspruch auf Krankengeld wegen einer Erkrankung des Kindes ergibt sich aus § 45 SGB V. Nach § 45 Abs. 1 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Krankengeld,- wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben,
- eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann
- und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Mehr Zeit für die Familie
Die Grünen-Familienpolitikerin Franziska Brandner erklärte, dass im Berufsalltag nur dann alles gut laufe, wenn niemand in der Familie krank werde. Eltern stünden unter hohem Druck. »Wir brauchen mehr Zeit für die Familien und eine familienfreundlichere Arbeitswelt«. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer nannte es erfreulich, dass immer mehr Frauen nach der Geburt eines Kindes in den Job zurückkehren. Dazu seinen gute Rahmenbedingungen nötig. »Dazu zählt auch die Option, dass Eltern ihr krankes Kind zu Hause betreuen«.Quelle:
Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 10.10.2017 © bund-verlag.de (ls)