Gesetzgebung

Sachverständigen-Anhörung zur Betriebsratsvergütung

23. April 2024 Betriebsratsvergütung
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Quelle: © apfelweile / Foto Dollar Club

Gestern Nachmittag (22.4.2024) hat im Bundestag die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Thema Betriebsratsvergütung stattgefunden. Angehört wurden zahlreiche Sachverständige, darunter der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die IG Metall. Die Expert:innen befürworten den Entwurf.

Es sei selten, dass so viel Einigkeit für einen Gesetzentwurf gegeben sei. Das sei ein Zeichen für die gute Vorarbeit seitens der Regierung, so Johanna Wenckebach vom Vorstand der IG Metall. Der Gesetzentwurf sei zwingend notwendig. Die Rechtsunsicherheit und demzufolge der Handlungsbedarf beim Thema Betriebsratsvergütung sei schon vor dem BGH-Urteil (10.1.2023 – 6 StR 133/22) vorgelegen und durch das Urteil noch verschlimmert worden. Dieser Zustand müsse dringend behoben werden.

»Wir führen in hunderten von Fällen Verfahren zur Vergütung von Kolleginnen und Kollegen, die durch die Entgeltkürzung in Existenznot sind«, so Wenckebach. »Wir sind durchaus der Auffassung, wenn man nichts unternehmen würde, wäre das ein Angriff auf die Mitbestimmung und Interessenvertretung«.

Kritikpunkte am Gesetzentwurf

Begrüßt wird die Beibehaltung des Ehrenamts, um die Unabhängigkeit des Betriebsrats weiter zu gewährleisten. Ob über den Gesetzentwurf hinaus noch weitere Gesetzesänderungen notwendig sind, bewerten die Expert:innen dagegen unterschiedlich. Ein viel geäußerter Kritikpunkt: Die Berücksichtigung von, während der Betriebsratstätigkeit erworbenen Kenntnissen, Qualifikationen und Fähigkeiten ist zwar in der Gesetzesbegründung genannt worden, aber nicht ausdrücklich im Gesetzextext aufgenommen worden.

Bemängelt wird zudem das Fehlen einer Erzwingbarkeit von Betriebsvereinbarungen. Denn der Gesetzentwurf sieht keine Pflicht vor, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, um die Vergleichsgruppen festzulegen. Vielmehr spricht er nur von einer freiwilligen Betriebsvereinbarung: »Arbeitgeber und Betriebsrat können in einer Betriebsvereinbarung ein Verfahren zur Festlegung vergleichbarer Arbeitnehmer regeln« (Gesetzentwurf § 37 Abs. 4 Satz 4 BetrVG).

Nach der Anhörung kann es jetzt mit dem Gesetzgebungsverfahren weitergehen. Mitte Mai sollen die 2. und 3. Lesung im Bundestag folgen. 

Mehr Infos:

Eine nähere Darstellung der Sachverständigen-Anhörung und einen Mitschnitt der Anhörung findet Ihr hier.

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© bund-verlag.de (ls)

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