Betriebsratswahl: Rechtsprechung


Betriebsratswahl - Rechtsprechung

Arbeitnehmerlisten nur für den Wahlvorstand

31. August 2022 | Beschäftigte in einem betriebsratslosen Betrieb, die zur Wahlversammlung einladen wollen, haben gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Überlassung von Arbeitnehmerlisten. Dieser Anspruch steht erst dem Wahlvorstand zu, so das Arbeitsgericht Berlin in einer aktuellen Entscheidung. [...] mehr
22. August 2022 | In Betrieben, in denen noch kein Betriebsrat existiert, wird der Wahlvorstand in einer Betriebsversammlung gewählt. Findet trotz entsprechender Einladung keine Betriebsversammlung statt oder wählt die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand, bestellt ihn das Arbeitsgericht – so das Arbeitsgericht Mönchengladbach. [...] mehr
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Aufnahme in die Wählerliste ist nicht erzwingbar

02. August 2022 | Das Arbeitsgericht kann auch im Vorfeld der Betriebsratswahl einstweilige Verfügungen erlassen, etwa um vom Wahlvorstand abgelehnte Personen in die Wählerliste aufzunehmen. Die Verfügung setzt aber voraus, dass dadurch eine erfolgreiche Wahlanfechtung sicher ausgeschlossen werden kann - so das LAG Berlin-Brandenburg. [...] mehr
16. März 2022 | Für Wahlvorstandsmitglieder gilt der besondere Kündigungsschutz nach § 15 Absatz 3 Kündigungsschutzgesetz, das Beschäftigungsverhältnis ist daher trotz fristloser Kündigung vorläufig aufrecht zu erhalten – so das LAG Berlin-Brandenburg. [...] mehr
02. März 2022 | Bei Betriebsräten findet der „Kampf um die Wahl“ leider oft nicht zwischen den Bewerberlisten statt, sondern zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber. Zum Glück schützt das BetrVG auch Beschäftigte, die eine Wahl initiieren wollen. Gleich drei fristlose Kündigungen einer solchen Mitarbeiterin bei einem Autovermieter verwarf das ArbG Düsseldorf. [...] mehr
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Arbeitgeber kann Wahlunterlagen einsehen

23. Februar 2022 | Nach seiner Wahl muss der Betriebsrat die Wahlakten bis zum Ende seiner Amtszeit aufbewahren (§ 19 Wahlordnung). Dazu gehören auch die Briefwahlunterlagen. Auch die Arbeitgeberin hat ein Recht auf Akteneinsicht, um die Gültigkeit der Betriebsratswahl zu prüfen - so das LAG Berlin-Brandenburg. [...] mehr

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Ihr gutes Recht

Die Anschaffung von Fachliteratur gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln der Betriebs- und Personalräte sowie der Schwerbehindertenvertretung, deren Kosten der Arbeitgeber gemäß § 40.1. BetrVG, § 44.1 BPersG sowie LPersG und § 96.8 SGB IX zu tragen hat. Laut BAG vom 19.03.2014 (AZ 7ABN 91/13) ist die Fachzeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« trotz Internetzugang für die Betriebsratsarbeit erforderlich.

Zur Beschlussfassung

Rechtssicher und fehlerfrei durch die Betriebsratswahl

Micha Heilmann, Peter Berg
9. Auflage 2021 (August 2021), 8844, 1 Seiten
ISBN: 978-3-7663-7088-4
Verlag: 237
Preis: 68,00 €
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