Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld auf bis zu zwei Jahre verlängert

19. Dezember 2025
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Quelle: www.pixabay.com/de

Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember die  »Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld« beschlossen. Damit wird die Bezugsdauer für das KUG auf bis zu 24 Monate, längstens bis 31.12.2026 verlängert.

Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, haben dadurch die Möglichkeit, anstelle der regulären Bezugsdauer von 12 Monaten bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten zu beziehen. Der Koalitionsausschuss hatte sich am 27. November 2025 auf die Verlängerung verständigt.

Die durch Kurzarbeit frei werdenden Arbeitszeitkapazitäten können von den Betrieben z. B. für Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt. Die durch Kurzarbeit frei werdenden Arbeitszeitkapazitäten können von den Betrieben z. B. für Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden. Bei verbesserter Situation könnten die Betriebe ohne Such- und Einarbeitungsaufwände die Auslastung kurzfristig wieder erhöhen.

Dazu erklärte die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD): »Die Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld begrüße ich ausdrücklich. Mit der Verlängerung geben wir Betrieben in Deutschland in Anbetracht derzeitiger handels- und geopolitischer Risiken Planungssicherheit für die kommenden Monate. Wir schützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit und sichern ihre Einkommen. Als Arbeitsministerin stehe ich an der Seite der Beschäftigten und der Unternehmen in diesem Land.«

Quelle: BMAS, Pressemitteilung vom 17.12.2025

© bund-verlag.de (ck)

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