Arbeitsschutz

DGB: Gesundheitsschutz ist nicht verhandelbar

20. Januar 2026
betriebsrat-arbeitsschutz

Ob im Arbeitsschutz oder Straßenverkehr: Nur klare Regeln bieten effektiven Schutz. Überwachung, Sanktionen und Bürokratie sind dafür unverzichtbar. Diesen Schutz setzt die Bundesregierung jetzt zulasten der arbeitenden Menschen aufs Spiel. Dr. Klaus Heimann stellt in »Gute Arbeit« 12/2025 die Pläne zum »Bürokratieabbau im Arbeitsschutz« und die DGB-Gegenposition vor.

Das neue »DGUV Barometer Arbeitswelt 2025 - Arbeitswelt im Wandel« hat gezeigt, dass im Arbeits- und Gesundheitsschutz einiges im Argen liegt (vgl. diese Zeitschrift, Ausgabe 6-7/2025, S. 8 ff.): 78 % der befragten Beschäftigten schätzen die Arbeit der betrieblichen Sicherheitsbeauftragten (Sibe), diese würden »gut« oder »sehr gut« bei der sicheren Arbeit unterstützen; gleichzeitig erhalten aber 22 % der Beschäftigten keine regelmäßigen Sicherheitsunterweisungen von Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber, sie werden von den Sibe gar nicht erreicht. Im Barometer heißt es dazu: »Je kleiner das Unternehmen, desto häufiger ist dies der Fall.«

Abbau von Arbeitsschutzstandards

Das Bundesarbeitsministerin will nun im Auftrag der Bundesregierung ausgerechnet die Zahl der Sibe drastisch abbauen (minus 18,4 Prozent). Bisher mussten Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens einen Sibe bestellen. Damit soll Schluss sein, die Zahl wird auf 50 Beschäftigte angehoben. Zudem soll es künftig genügen, wenn Betriebe unter 250 Beschäftigte künftig nur noch einen Sibe bestellen, bisher waren es zwei bis drei.

Zudem plant das Ministerin weitere Schritte: etwa die Lockerung von Vorschriften bei der Gefährdungsbeurteilung, den Dokumentationspflichten und bei den Unterweisungen, also bei Herzstücken des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Diese Vorschriften verpflichten Arbeitgeber, Gefährdungen und Risiken auf Beschäftigtenseite zu erkennen und zu senken. Die Vorgaben werden bereits aktuell in vielen Arbeitsbereichen und Branchen nicht regelkonform umgesetzt oder befolgt, wie diese Zeitschrift immer wieder berichtet (vgl. Ausgabe 10/2025, S. 23-26).

Wichtige Sicherheitsbeauftragte

Sibe gibt es seit über 100 Jahren. Sie erfüllen ein betriebliches Ehrenamt neben der regulären (in der Regel vollen) Erwerbsarbeit und fungieren als eine Art Frühwarnsystem am Arbeitsplatz: Werden zum Beispiel Schutzvorschriften nicht eingehalten oder funktionieren Schutzsysteme nicht, sprechen sie Beschäftigte direkt persönlich an oder melden Ausfälle unmittelbar weiter. Arbeitgeber haben kaum Aufwand, aber viel Ertrag, denn die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) bildet die Sibe für ihr Amt aus.

Unverständnis auf vielen Seiten

Der vom Ministerium geplante Sibe-Abbau um fast ein Fünftel (18,4 %) ist kam nachvollziehbar. Betrachtet man die Betriebsgröße im Zusammenhang mit der Häufigkeit von Arbeitsunfällen, zeigt sich: Großbetriebe mit vielen Mitarbeiter*innen haben eine deutlich geringere Unfallquote als Kleine und mittlere Unternehmen (KMU). In Großbetrieben passieren auch weniger schwere Unfälle, die Rentenzahlungen zur Folge haben. Die höchste Quote an Unfallrenten nach schweren Arbeitsunfällen haben Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten, also genau jene Firmen, die eine Senkung des Schutzniveaus treffen würde. Logisch wäre die etwa die Aufstockung der Sibe als Reaktion auf solche Unfallzahlen.

DGUV und DGB üben Kritik

Stephan Fasshauer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die für das Sibe-System maßgeblich zuständig ist, warnt davor, wichtige Faktoren der Arbeitssicherheit dem Bürokratieabbau zu opfern: »Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind gerade in Zeiten des Personal- und Fachkräftemangels ein hohes Gut, das auch die Produktivität und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärkt.«

Die prognostizierten Einsparungen dürften nicht zulasten wachsender Unfallrisiken und damit höherer Kosten bei der Unfallversicherung gehen, so Fasshauer. »Sicherheitsbeauftragte entlasteten die Unternehmen schließlich auch bei ihren gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten.« Übrigens: Bei steigenden Unfällen und Leistungen erhöhen sich die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Unfallversicherung, die allein Arbeitgeber aufbringen müssen. (…)

Weitere Informationen

Interessiert am umfassenden Beitrag von Dr. Klaus Heimann? Dann den Artikel in »Gute Arbeit« 12/2025 lesen (S. 23-27): »DGB – Gesundheitsschutz ist nicht verhandelbar«

Außerdem im Titelthema »Mentale Gesundheit – Arbeitsintensität: Den Stress stoppen« lesen:

  • Dr. Elke Ahlers: Arbeitsverdichtung durch Personalmangel (S. 8-12).
  • Matthias Holm: Gefährdungsanzeige: Notsignal, wenn der Stress am größten ist (S.13-16).
  • Eva Aich: Digitalisierung und Arbeitsintensität (S. 17-20).

Für die Online-Ausgabe registrierte Abonnentinnen und Abonnenten von »Gute Arbeit« greifen im Archiv kostenfrei auf alle Beiträge der Zeitschrift zu (ab 2012).

Jetzt 2 Ausgaben »Gute Arbeit« gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!

© bund-verlag.de (be)

PersR-Banner Viertel quadratisch - Anzeige -
Ralf Pieper
Basiskommentar zum ArbSchG
49,00 €
Mehr Infos

Das könnte Sie auch interessieren

AiB AUdio Podcast Meldungsbild
Podcast AiB-Audio - Aktuelles

Kurzarbeit verstehen

DBRP-2026-Meldung-1400x930-min
Deutscher Betriebsrätepreis 2026 - Pressemitteilung

Der Countdown läuft: Teilnahmeschluss am 30.4.2026

Personalrat Podcast Quer
»Der Personalrat«-Podcast - Aktuelles

Wie groß muss das Gremium sein?

Dollarphotoclub_37036787_160503
Sanktion - Aus den Fachzeitschriften

Grenzen setzen, Dienststelle abmahnen