Kündigung

Führerscheinentzug für ein Jahr: Kündigung wirksam

09. Oktober 2026
Dollarphotoclub_46180435 Polizei Überwachung Sicherheit Kontrolle
Quelle: Picture-Factory_Dollarphotoclub

Ein Arbeitgeber ist zur Kündigung berechtigt, wenn einem zu 100 Prozent im Außendienst tätigen Arbeitnehmer seine Fahrerlaubnis für ein Jahr entzogen wird, die Erbringung der Arbeitsleistung ohne Fahrzeug nicht möglich ist und keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen – so das Arbeitsgericht Nordhausen.

Das war der Fall

Ein Außendienstmitarbeiter war bei seiner Arbeitgeberin als Travelling Merchandiser tätig. Im Rahmen seiner Tätigkeit fuhr er mit einem Kraftfahrzeug zu verschiedenen Supermärkten, um dort Warenständer mit Saisonware zu bestücken und diese nach Ende einer Verkaufsaktion wieder zu entfernen. Dem Außendienstmitarbeiter wurde hierfür von der Arbeitgeberin ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Die Supermärkte waren aufgrund ihrer Lage nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. 

Aufgrund eines erheblichen Verkehrsverstoßes entzog die Fahrerlaubnisbehörde dem Arbeitnehmer für die Dauer eines Jahres die Fahrerlaubnis. Als der Außendienst-mitarbeiter die Arbeitgeberin hiervon in Kenntnis setzte, kündigte diese das Arbeitsverhältnis ordentlich, weil der Mitarbeiter ohne Fahrerlaubnis nicht mehr in der Lage sei, seine Tätigkeit auszuüben. 

Der Außendienstmitarbeiter wehrte sich gerichtlich gegen die Kündigung, mit der Begründung, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt sei, da er trotz des Entzugs der Fahrerlaubnis immer noch in der Lage sei, seine vertraglich geschuldete Tätigkeit zu erbringen. Sowohl sein Vater, welcher sich im Ruhestand befinde, wie auch ein Bekannter wären dazu bereit, ihn zu den jeweiligen Einsatzorten zu fahren, ohne dass der Arbeitgeberin hierdurch zusätzliche Kosten entstehen würden. Für die Fahrten könnte neben dem Dienstfahrzeug auch ein Privatwagen genutzt werden.

Das sagt das Gericht

Das Arbeitsgericht Nordhausen wies die Klage ab. Die personenbedingte Kündigung sei wirksam, weil die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung ohne Fahrerlaubnis für eine verhältnismäßig erhebliche Zeitdauer von einem Jahr nicht erbracht werden könne. 

Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei im Fall des Außendienstmitarbeiters ein geeigneter Kündigungsgrund. Das Gericht begründete dies damit, dass die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit des Arbeitnehmers zu 100 Prozent im Außendienst liege und das Fahren bzw. Reisen zu den verschiedenen Einsatzorten umfasse. Da der Arbeitnehmer keine Möglichkeit habe, die Einzelhandelsgeschäfte mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, sei er für die Ausübung seiner Tätigkeit auf die Nutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen. Ohne Fahrerlaubnis könne er deshalb seine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit für ein Jahr nicht mehr ausüben. Diesen Umstand berücksichtigte das Gericht auch im Rahmen der Interessenabwägung, die insgesamt zulasten des Außendienstmitarbeiters ausfiel. 

Die Arbeitgeberin müsse sich auch nicht auf die vom Arbeitnehmer angebotenen Lösungen verweisen lassen. Da es sich bei einem Arbeitsverhältnis um ein höchstpersönliches Leistungsaustauschverhältnis handelt, darf der Arbeitnehmer nicht Teile seiner Tätigkeiten auf andere Personen übertragen. Es sei Sache der Arbeitgeberin zu entscheiden, wie sie die Arbeit organisieren möchte und welche Personen sie dafür einsetzt. Die Dienstwagenregelung der Arbeitgeberin erlaube nur die gelegentliche Überlassung des Fahrzeugs an Ehepartner oder Lebensgefährten, sodass folglich beide vom Arbeitnehmer angebotenen Ersatzfahrer nicht zum berechtigten Personenkreis gehörten.

Dem Einsatz eines privaten Kraftfahrzeugs mit Ersatzfahrern stehe entgegen, dass die Vergütungsabrede zwischen den Parteien die Bereitstellung des Dienstwagens als Teil der Vergütung umfasse und bei der Nutzung des Privatfahrzeugs geändert werden müsse. Schließlich bestanden auch keine anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeiten bei der Arbeitgeberin. 

© bund-verlag.de (ar)

Quelle

Arbeitsgericht Nordhausen (07.05.2026)
Aktenzeichen 3 Ca 1094/25
PersR-Banner Viertel quadratisch - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren

Checkliste Dollarphotoclub_106257239
Arbeitsschutz - Aus den Fachzeitschriften

Sicher arbeiten: Gefährdungen systematisch beurteilen

Betriebsrat_1_18868294-e1463755420140
Betriebsratsarbeit - Aus den Fachzeitschriften

Schweigen ist keine Option