Arbeitssicherheit

Kritik am Arbeitsschutzabbau durch das BMAS

15. September 2026
betriebsrat-arbeitsschutz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verfolgt seit Monaten einen sogenannten Bürokratieabbau im Arbeitsschutz. In der Zeitschrift »Gute Arbeit« 9/2026 ordnet Thorsten Schäfer das Thema fachlich ein.

Das vom BMAS vorgelegte »Konzept für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz« beansprucht, den Arbeitsschutz zu modernisieren, zu digitalisieren und stärker an der tatsächlichen Gefahrenlage auszurichten. Stellungnahmen aus Fachorganisationen der Arbeitsmedizin, von Fachkräften für Arbeitssicherheit (ihren Verbänden) und den Gewerkschaften zeigen demgegenüber eine weitgehend übereinstimmende Gegenposition: Der angekündigte „Bürokratieabbau“ betreffe nicht nur entbehrliche Formalien, sondern zentrale Elemente der Präventionsarchitektur wie die Sicherheitsbeauftragten (Sibe), die Verbindlichkeit der DGUV Vorschrift 1, die Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung und die betriebliche Beteiligung.

Arbeitsschutz-Rückbau: Kritik aus den Fachgebieten

Arbeitsmedizinische Perspektive

Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist die Skepsis gegenüber den BMAS-Vorhaben besonders nachvollziehbar, weil die Prävention systematisch als vorausschauende Erkennung, Bewertung und Begrenzung gesundheitlicher Risiken verstanden wird. Eine Orientierung des Arbeitsschutzes ausschließlich auf „tatsächliche Gefahrenlagen“ steht hierzu in Spannung. Arbeitsmedizinische Vorsorge ziele auf latente, kumulative und langfristig wirksame Belastungen ab, die frühzeitig erkannt abgebaut werden müssten.

Perspektive der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Die Stellungnahmen aus dem Bereich der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und ihrer Verbände liegen in zentralen Punkten auf dieser Linie. Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hebt hervor, dass insbesondere die Bestellung der Sicherheitsbeauftragte keine entbehrliche Formalie sei, weil diese betriebsnahe Gefährdungen wahrnehmen, die Sicherheitskommunikation förderten und als niedrigschwellige Ansprechpartner in den Arbeitsbereichen mit den Beschäftigten und Vorgesetzten im Verbund wirkten. Die Anhebung der Beschäftigtenzahl als Schwelle zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten stößt auf erhebliches Unverständnis, da in der Praxis Unsicherheiten und höhere Gefährdungen drohten, jedoch kaum mit Kosteneinsparungen zu rechnen sei.

Selbstverwaltung der Unfallversicherung

Hinzu kommt die Kritik am geplanten politischen Zugriff auf das autonome Regelwerk der Unfallversicherung. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und ihre Verbände sehen in der Selbstverwaltung einen wesentlichen Grund dafür, dass Unfallverhütungsvorschriften branchennah, fachlich fundiert und an realen betrieblichen Bedingungen orientiert entwickelt werden können. Ein staatlich forcierter Regelrückbau verschiebt dieses Gleichgewicht zulasten fachlicher Expertise.

Kritik aus den Gewerkschaften

Die gewerkschaftliche Kritik am Abbau von Arbeitsschutzstandards bezieht auch die Perspektive der Interessenvertretungen ein, die etwa qua Betriebsverfassungsgesetz eine starke Position bei der Mitgestaltung im Arbeits- und Gesundheitsschutz innehaben. Die Gewerkschaftsunterlagen bewerten die BMAS-Vorhaben als arbeitsschutzpolitisch hoch problematisch und sprechen von der Gefahr eines „Arbeitsschutzes zweiter Klasse“, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Die Gründe: Bereits heute sei der Vollzug des Arbeitsschutzrechts unzureichend. Nur etwa zehn Prozent der Gefährdungsbeurteilungen entsprächen den gesetzlichen Anforderungen; die gesetzlich vorgesehene Mindestbesichtigungsquote von fünf Prozent der Betriebe in einem Jahr werde in allen Bundesländern deutlich unterschritten, meist mit Quoten unter 2,5 Prozent. Vor diesem Hintergrund sei ein weiterer Rückbau von Arbeitsschutzstandards das falsche Signal: Ein schwacher Vollzug im Arbeitsschutz sei nicht durch weniger verbindliche Anforderungen zu kompensieren.

Besonders kritisch bewerten Stellungnahmen und Unterlagen die beabsichtigte Schwächung der DGUV Vorschrift 1 und den Eingriff in die Autonomie der Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung. Die branchennah entwickelten Unfallverhütungsvorschriften gelten als wesentliches Bindeglied zwischen abstrakter Normsetzung und betrieblicher Praxis; ihr Verlust an Verbindlichkeit würde Pflichten relativieren, Handlungssicherheit reduzieren und die Gefahrsteuerung schwächen. (…)

Den umfassenden Beitrag von Thorsten Schäfer in »Gute Arbeit« 9/2026 lesen (S. 25-28).

    Weitere Informationen

    Zeitschrift »Gute Arbeit« 9/2026, Titelthema: »Mehr Fairness, mehr Chancen – Gleichstellung in der Arbeitswelt«, dazu vier Fachbeiträge:

    • Maike Jebasinsky: Gleichstellung umsetzen: Toolbox für Interessenvertretungen (S. 8-11).
    • Dr. Hannes Strobel: Das BK-Recht geschlechtergerecht aufstellen (S. 12-15).
    • Svenja Pfahl, Stefan Reuyss: Faktoren der Ungleichheit: Sorgearbeit und Geschlecht (S. 16-18).
    • Beate Eberhardt: Willkommen nach der Elternzeit (S. 19-21).

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