Aufsicht

Betriebskontrolle: So sind Sie optimal vorbereitet

30. Mai 2023
betriebsrat-arbeitsschutz

Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle Betriebe – unabhängig davon, wie gefährlich ein Arbeitsplatz ist. Das Arbeitgeber es auch umsetzen, soll mithilfe von Betriebskontrollen sichergestellt werden. Doch was wird bei einer Kontrolle überprüft, welche Konsequenzen drohen bei Verstößen und wie kann man sich vorbereiten? Experte und SicherheitsIngenieur Donato Muro klärt auf in Ausgabe 6/2023 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«.

Wenn eine Kontrolle im Arbeitsschutz ansteht, sorgt das im ersten Moment für Stress. Doch mit dem nötigen Wissen und der richtigen Vorbereitung können Sie Kontrollen entspannt entgegensehen.

1. Wer führt eine Betriebskontrolle durch?

Betriebskontrollen im Bereich des Arbeitsschutzes werden von den im jeweiligen Bundesland zuständigen Landesbehörden (z. B. Gewerbeaufsichtsämter) sowie von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherungen (z. B. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) durchgeführt. Die erwähnten Kontrollorgane überprüfen in erster Linie die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie der Unfallverhütungsvorschriften.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen setzen Aufsichtspersonen ein, um sicherzustellen, dass Unfälle in Betrieben vermieden oder zumindest in ihrer Häufigkeit verringert werden können. Diese Aufgaben erfolgen auf Grundlage des gesetzlichen Auftrags gemäß §§ 21 ff. ArbSchG.

2. Wird eine Betriebskontrolle angekündigt?

In der Regel werden Termine für Betriebskontrollen mitgeteilt, damit sich Betriebe vorbereiten und gegebenenfalls bestehende Mängel beheben können. Für Firmeninhaber können angekündigte Kontrollen also einen Ansporn darstellen, um arbeitsschutzrelevante Mängel im Betrieb zu beseitigen. Allerdings sollten Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten immer im Fokus stehen und nicht nur aufgrund einer Kontrolle – möglicherweise auch nur vorübergehend – optimiert werden.

Kontrollen können aber ebenso auch ohne jegliche Ankündigung durchgeführt werden. Dies passiert oft dann, wenn schwerwiegende Mängel oder Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften vermutet werden. Es ist daher ratsam, sich stets auf mögliche Kontrollen vorzubereiten und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten zu jeder Zeit eine bestmögliche Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Eine Verbesserung der Arbeitssituation im Betrieb sollte folglich unabhängig von einer möglichen Betriebskontrolle immer angestrebt werden.

Außerdem in diesem Beitrag:

  • 3. In welchen Abständen werden Kontrollen durchgeführt bzw. wann muss man damit rechnen?
  • 4. Wer muss von Betriebsseite bei der Kontrolle dabei sein?
  • 5. Wie kann ich mich als Betrieb vorbereiten? Welche Unterlagen sollte ich griffbereit haben?
  • 6. Was wird bei einer Kontrolle überprüft?
  • 7. Welche Rechte haben Prüfer (z. B. Zugangsrechte zu „sensiblen“ Bereichen)?
  • 8. Was passiert nach einer Betriebskontrolle?
  • 9. Gibt es Folgetermine?

Neugierig geworden?

Den kompletten Beitrag von Donato Muro finden Sie in »Arbeitsschutz und Mitbestimmung« Ausgabe 6/2023.
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© bund-verlag.de (fk)

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