Gesetzesvorhaben

Viel Lärm um nichts?

08. Januar 2020 Öffentlicher Dienst, Besoldung
rersonalraet-tvoed

Am 24. Oktober 2019 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, bewertet das Vorhaben.

Frau Hannack, was meinen Sie: Großer Wurf oder Fehlgriff? Wie lautet Ihr Urteil?

Mit diesem Gesetz will der Bund seinen öffentlichen Dienst attraktiver und moderner gestalten. Das wird aber allenfalls in Teilen erreicht, denn tatsächliche Verbesserungen gibt es nur für einzelne Bereiche. Beispielsweise ist die Erhöhung der Polizeizulage zwar gut und richtig, sie ist aber seit fast zwei Jahrzehnten überfällig. Modernisiert wird hier leider nichts. Der Inhalt des Gesetzes wird seinem vielversprechenden Namen nicht gerecht. Das im aktuellen Koalitionsvertrag festgelegte Ziel eines modernen öffentlichen Dienstes wird damit auch nicht erreicht.


Das klingt ernüchternd. Gibt es auch Positives anzumerken?

Positiv zu bewerten sind die Erhöhung zahlreicher Zulagen, die Streichung der Besoldungsgruppe »A 2« sowie die bessere Anerkennung der Kindererziehungszeiten von Beamtinnen und Beamten für ihre vor 1992 geborenen Kinder bei der Versorgung. Außerdem werden die Anwärtergrundbeträge neu zugeschnitten und zum Teil deutlich erhöht. Das alles sind richtige, wenn auch längst überfällige Weiterentwicklungen. Kritisch betrachten wir die Bindungs- sowie Personalgewinnungsprämien, denn wann und wem sie gewährt werden können, ist im Gesetz nicht klar formuliert. Dies kann zu Intransparenz und Willkür führen. Die Prämien schaden deshalb mehr dem Betriebsklima, als dass sie dem öffentlichen Dienst nutzen.


Laut Bundesinnenministerium wird der öffentliche Dienst durch das Gesetz attraktiver. Wahrheit oder hakt es hinsichtlich der Attraktivität noch?

Es hakt an vielen Stellen, die alle nicht angetastet wurden. Die Erschwerniszulagen verlieren inflationsbedingt an Wert, weil sie nicht regelmäßig mit den Besoldungsrunden erhöht werden. Hier fordern wir eine Dynamisierung. Die Eingangsämter müssen höher bewertet werden. Wer vorübergehend ein höherwertiges Amt ausfüllt, muss dafür wieder eine Zulage erhalten. Stellenzulagen sollten ruhegehaltfähig sein, die Obergrenzen für Beförderungsämter gestrichen werden und die Erschwerniszulage für Dienst zu wechselnden Zeiten sollte künftig steuerfrei sein. Um den öffentlichen Dienst tatsächlich attraktiver zu machen, sind aber weitere Schritte notwendig.

Welche wären das?

Die pauschale Beihilfe einzuführen sowie das Laufbahnrecht zu modernisieren, wären wichtige Signale. Die wöchentliche Arbeitszeit, die aktuell bei 41 Stunden liegt, sollte gesenkt und um dies auszugleichen auch mehr Personal eingestellt werden. All diese Maßnahmen sind wichtig, damit der öffentliche Dienst im immer härteren Wettbewerb um geeignetes Personal bestehen kann. Und es geht hier um die vorhandenen und um potentiell neue Beschäftigte. Doch die Dienstherren haben hier offenbar die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt.

© bund-verlag.de (mst)

Newsletter 2024 viertel - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren