Wenn Schutz nicht passt: Warum Gender im Arbeitsschutz zählt
Gender Mainstreaming bezeichnet ganz allgemein die Verpflichtung, bei allen Entscheidungen die unterschiedlichen Auswirkungen auf Männer und Frauen in den Blick zu nehmen. Es geht beim Gender Mainstreaming also um Geschlechtergerechtigkeit bzw. um diskriminierungsfreie Arbeitsbedingungen.
Auch Betriebe und Dienststellen müssen systematisch prüfen, ob ihre Regelungen und Maßnahmen für alle Geschlechter gleichermaßen passen, statt nachträglich mit Einzelmaßnahmen zu korrigieren. Das gilt auch im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Und das ist keine freiwillige Kür, sondern Pflicht, denn § 4 Nr. 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) legt fest: Arbeitgeber müssen Regelungen vermeiden, die »mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirken«. Ausnahmen sind nur zulässig, »wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.«
Geschlechtsneutral ≠ geschlechtergerecht
Was heißt das konkret? Viele Betriebe und Dienststellen glauben, angemessen zu handeln, wenn sie alle gleich behandeln. Doch genau das ist das Problem. Wer sich am »Durchschnittsbeschäftigten« orientiert, übersieht reale Unterschiede. Das Ergebnis: systematische Benachteiligung.
Ein Beispiel: Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die nur für männliche Körpermaße entwickelt wurde, ist keine neutrale Lösung; sie ist eine geschlechtsspezifisch wirkende Maßnahme und damit nach § 4 Nr. 8 ArbSchG unzulässig, sofern keine biologischen Gründe dafür sprechen. Eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, die diese Geschlechterperspektive ignoriert, ist rechtlich unvollständig. Sie erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.
Risiken einer geschlechtsblinden Praxis
Die Nichtbeachtung der Gender-Perspektive im Arbeitsschutz ist kein abstraktes Versäumnis, sondern führt zu konkreten, messbaren Risiken. Die Orientierung am »durchschnittlichen Beschäftigten« verdeckt spezifische Gefährdungspotentiale.
Die Gefährdungsbeurteilung wird häufig durch unbewusste Vorurteile verzerrt:
- Das Klischee »Männer sind stark« führt dazu, dass physische Belastungen bei Männern als normal hingenommen und der Einsatz von Hebehilfen seltener eingefordert oder als »unmännlich« abgelehnt wird.
- Das Klischee »Frauen sind kommunikativ und empathisch« führt dazu, dass die hohe emotionale Belastung im Umgang mit Patient*innen oder Kund*innen als natürliche Fähigkeit und nicht als psychische Gefährdung im Sinne der Gefährdungsbeurteilung Psyche gewertet wird.
…
Außerdem in dieser Ausgabe:
- Werkzeugkasten für einen gendergerechten Arbeitsschutz
- Schnell-Check zum Gender Mainstreaming für Betriebs-/Personalräte
- Fragebogen für Beschäftigte
Neugierig geworden?
Den kompletten Beitrag von Donato Muro finden Sie in »Arbeitsschutz und Mitbestimmung« Ausgabe 1/2026.
Sie haben bereits ein Abo? Dann lesen Sie hier weiter.
Sie haben noch kein Abo? Dann jetzt 2 Ausgaben »Arbeitsschutz und Mitbestimmungt« gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!
© bund-verlag.de (fk)