Sommerzeit

Zeitumstellung verkürzt die nächtliche Arbeitszeit

25. März 2026
Arbeitszeit
Quelle: iStock.com, coffeekai

Am 29. März 2026 beginnt die Sommerzeit. Das kann nicht nur den eigenen Biorhythmus beeinflussen, sondern hat auch Auswirkungen auf Millionen Arbeitnehmer*innen in Deutschland. Denn fast jede*r zehnte Beschäftigte ist nachts aktiv, um Geld zu verdienen.

Knapp vier Millionen Erwerbstätige in Deutschland haben im Jahr 2024 Nachtarbeit geleistet. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit Blick auf Ergebnisse des Mikrozensus 2024 mit. Von Nachtarbeit ist die Rede, wenn in einem Zeitraum von vier Wochen (Berichtswoche und drei Wochen davor) ständig (an jedem Arbeitstag), regelmäßig (an mindestens der Hälfte der Arbeitstage) oder gelegentlich (an weniger als der Hälfte der Arbeitstage) zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr gearbeitet wird. 

2024 traf das auf 9,3 % der 42,6 Millionen Erwerbstätigen zu. Der Anteil der nachts arbeitenden erwerbstätigen Männer war laut Destatis mit 11,7 % fast doppelt so hoch wie der Anteil der Frauen (6,5 %). Zudem ist Nachtarbeit bei Erwerbstätigen im jungen Alter (bis 34 Jahre: 10,6 %) und im mittleren Alter (35 bis 54 Jahre: 9,6 %) verbreiteter als bei älteren bescäftigten ab 55 Jahren (7,4 %).

Am häufigsten fiel Nachtarbeit im Jahr 2024 bei Erwerbstätigen in der Luftfahrt an. Hier  lag der Anteil bei 42,6 %. Es folgen Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien (40,2 %) und die Metallerzeugung und -bearbeitung (31,1 %). Weitere große Branchen mit überdurchschnittlich vielen Erwerbstätigen in Nachtarbeit waren etwa die Lagerei und sonstigen Verkehrsdienstleistungen (18,6 %), das Gesundheitswesen (17,6 %) sowie die Gastronomie (13,9 %).

Die gute Nachricht für alle Nachtarbeitenden: Die Arbeitszeit verkürzt sich in der Nacht vom 28. auf 29. März 2026 um eine Stunde – bei vollem Gehalt, zumindest dann, wenn ein Monatslohn und kein Stundenlohn vereinbart ist. 

Mehr zum Thema Nachtarbeit: »Mitbestimmung bei Schicht- und Wechseldiensten nutzen« in »Arbeitsschutz und Mitbestimmung« 3/2026 ab Seite 4. 

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Quelle

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts (Destatis) vom 24.3.2026

© bund-verlag.de (mst)

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