Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2024

Projekt: Gute Arbeitsbedingungen und elektronische Zeiterfassung für alle Beschäftigten
Bewerber/in: Personalrat der Fachhochschule Erfurt
Beschäftigtenzahl: 200 bis 500
Projektzeit: 01/23 bis 10/24              

 

Kurzbeschreibung
Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch gute Regelungen in Dienstvereinbarungen zur gleitenden Arbeitszeit und zu mobiler Arbeit und Einbeziehen der Beschäftigten in allen Bereichen der Hochschule in die elektronische Zeiterfassung.

Motiv
Bei der Arbeit an der Hochschule gerät die Arbeitszeit oft ins Hintertreffen – das gilt für Forschende gleichermaßen wie für Lehrende – erwartet werden fristgerechte Forschungsergebnisse und viele, innovative Lehrveranstaltungen. Doch zu viel Arbeit macht krank und der Gesundheitsschutz aller Kollegen ist für den Personalrat sehr wichtig. Deshalb haben wir mit der Hochschulleitung über eine Einbeziehung aller Beschäftigten in eine elektronische Zeiterfassung und über eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf verhandelt. Es sollten die im Rahmen von der Corona-Pandemie getroffenen Sonderregelungen (Mobile Arbeit/veränderte Arbeitszeitregelungen (z.B. Wegfall der Kernarbeitszeit) verstetigt und auf alle übertragen werden.

Vorgehen
Es wurden Verhandlungen mit der Hochschulleitung aufgenommen. Personalrat und der Präsident der Hochschule haben zu den speziellen Rahmenbedingungen in der Lehre mehrere Gespräche mit den Dekanen der Fakultäten und den Lehrkräften für besondere Aufgaben geführt. Im Bereich der Lehrkräfte für besondere Aufgaben gab es einige Vorbehalte. In den Gesprächen wurden alle Gesichtspunkte erörtert.

Ergebnis
Erreicht wurden 2 Dienstvereinbarungen:

1. Zu mobiler Arbeit, nach der alle Beschäftigten mobil arbeiten können, kurzfristig und kurzzeitig auch ohne Antrag. Beschäftigte können für bis zu zwei Jahre mobile Arbeit oder Telearbeit im Umfang von bis zur Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beantragen. Wissenschaftlich Beschäftigte (dazu gehören auch Lehrkräfte für besondere Aufgaben) müssen keinen Antrag stellen. Die von der Hochschule bereitgestellte Ausstattung unterscheidet sich zwischen Telearbeit und mobiler Arbeit nicht.

Und dann 2. Zur gleitenden Arbeitszeitzeit, auch für alle Beschäftigten. Eine elektronische Zeiterfassung (und die Urlaubsbuchung) erfolgt über Terminals an den Hauseingängen, online mit einem Webworkflow oder über eine Handy App. So können Beschäftigte zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr (unter Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes) arbeiten, Lehrkräften für besondere Aufgaben auch an Sonnabenden. Kernzeiten gibt es nicht mehr. Beschäftigte können in Präsenz oder mobil arbeiten und dabei sehr flexibel wechseln.

Die elektronische Zeiterfassung wurde so konfiguriert, dass die Arbeit in Präsenz und mobile Arbeit getrennt erfasst werden. Beschäftigte können den Umfang mobiler Arbeit für die Steuererklärung ausdrucken und ihre Arbeitszeitdaten, falls erforderlich, selbst korrigieren. Weil manche Urlaubsanträge bei Vorgesetzten einige Zeit unbearbeitet blieben, gelten sie jetzt nach zehn Arbeitstagen als genehmigt.

Für jeden Beschäftigten wird ein Arbeitszeitkonto als Ampelzonenkonto geführt. Die jeweilige Ampelzone ist für Beschäftigte und Vorgesetzte ersichtlich. In der Ampelzone "Rot" ist der Vorgesetzte verpflichtet, gemeinsam mit dem Beschäftigten Maßnahmen zur Rückkehr in die "Grüne" Ampelzone zu ergreifen.

Eine paritätisch aus Hochschulleitung und Personalrat besetzte Arbeitszeitkommission wertet die Arbeitszeitkonten und die festgelegten Maßnahmen aus. Sie berät ggf. über weitergehende Maßnahmen. Ein "Abschneiden" von Stundenkonten findet nicht mehr statt. Im Fokus: Die Belastung am Arbeitsplatz. Das Ziel: dass die übertragenen Arbeiten in der vereinbarten Arbeitszeit auch leistbar sind!