Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2024

Projekt: Dienstvereinbarung Rufbereitschaft für den Allgemeinen Sozialen Dienst
Bewerber/in: Personalrat der Landeshauptstadt Potsdam
Beschäftigtenzahl: mehr als 1000   
Projektzeit: 9/2022-4/2024 

 

Kurzbeschreibung

Der Kinderschutz wird in Potsdam außerhalb der Sprechzeiten durch eine Rufbereitschaft gewährleistet. Mit Aufnahme der Rufbereitschaft kam es immer wieder zu einer erheblichen Belastung der Kollegen im Allge-meinen Sozialen Dienst (ASD), weil die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten nicht eingehalten werden konnten. Um die Verletzung der Arbeitszeitgesetze zu verhindern, wurde die seit 2021 bestehende DV durch den Personalrat gekündigt und eine neue DV für den ASD erarbeitet.

Motiv

Die Lösung der Probleme im ASD wie z.B. eine hohe Anzahl an Kündigungen in diesem Bereich sowie Ver-stöße gegen das Arbeitszeitgesetz wurden dienststellenseitig nicht mit ausreichender Priorität angegangen. Als eine zugesagte Evaluierung der Rufbereitschaft verschoben wurde, hat der Personalrat im Jahr 2022 die Rufbereitschaft gekündigt. Die vorhandene DV wirkte im Jahr 2023 nach. Die Verhandlungen im Jahr 2023 wurden durch die Dienststelle zeitlich zu spät aufgenommen und die Probleme verschärften sich dadurch weiter. Zur Arbeitszeit und zur Anwendung des Arbeitszeitgesetzes konnte keine Einigung erzielt werden. Deshalb hat der Personalrat im Dezember 2023 den Vorschlag für eine entsprechende DV abgelehnt. Die Dienststelle reagierte hierauf mit einer Anordnung der Rufbereitschaft, ohne dass eine entsprechende DV existierte. Der Personalrat lehnte zum Schutz der Beschäftigten vor rechtlichen Folgen diese Anordnung ab.

Vorgehen

Mit dem Scheitern der Verhandlungen im Jahr 2023 war klar, dass der bisherige Prozess so nicht weiterge-hen konnte. Es war nicht zu erkennen, dass die Dienststelle einen DV-Entwurf vorlegen würde, der auf die Probleme der Kollegen eingeht. Der Personalrat musste im Interesse der Beschäftigten die Initiative ergrei-fen und kam zu dem Schluss selbst den Entwurf einer DV zu erstellen. Gleichzeitig lehnte der Personalrat die Anordnung von Rufbereitschaft ohne eine DV ab. Der Personalrat sah die dringende Notwendigkeit, zeitnah die Verhandlungen zum Abschluss einer entsprechenden DV weiterzuführen und machte dies gegenüber der Dienststellenleitung damit sehr deutlich. Die Erfolgsfaktoren hierfür waren:

  • engagierte Mitarbeiterbeteiligung, um Probleme für die Dienststellenleitung sichtbar zu machen
  • gemeinsame Zielsetzung von Personalrat und Dienststelle
  • Professionalisierung der Verhandlung durch intensive vorbereitende Schulung des Personalrats
  • Unterstützung durch einen Anwalt
  • intensive Vorbereitung
  • transparente Kommunikation zw. Personalrat, Dienststelle und Mitarbeitern von Anfang an

Ergebnis

Der Abschluss einer DV, die Verstöße gegen das ArbZG verhindert und die Verantwortung für die Nichtorga-nisation von Vertretungsregelungen bei Arbeitsverhinderung (Krankheit, Überschreiten der Höchstarbeits-zeit) nicht bei den Sozialarbeitern lässt, sondern klar in die Verantwortung der Dienststelle legt:

Arbeitszeitregelungen: An Tagen mit Rufbereitschaft darf nur eine begrenzte Anzahl von Stunden gearbeitet werden. Kommt es zu keinem Einsatz, werden bis zur Sollarbeitszeit Stunden gutgeschrieben, um sicherzustellen, dass die Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.

Begrenzung der Rufbereitschaften: Die maximale Anzahl der Rufbereitschaften wurde auf maximal 5 Tage begrenzt, um die Belastung für die Mitarbeiter zu reduzieren.

Klare Verantwortlichkeiten: Die Arbeitszeit darf zehn Stunden nicht überschreiten. Die Dienststelle trägt die Verantwortung, sofern nach Ablauf von 10 Stunden kein Ersatz für den Dienst gestellt werden kann.