Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2024

Projekt: Dienstvereinbarung Temporäres mobiles Arbeiten aus dem EU-Ausland/EWR
Bewerber/in: Personalrat Dataport AöR, Altenholz
Beschäftigtenzahl: mehr als 1000
Projektzeit: Sommer 2022 - Sommer 2023   

 

Kurzbeschreibung

Als IT-Dienstleister "aus dem Norden" für den öffentlichen Sektor sind wir in den letzten Jahren massiv gewachsen. Der Personalbedarf ist weiterhin sehr hoch und damit ist die Notwendigkeit, die Attraktivität des Arbeitgebers zu steigern, vorhanden. Um der Flexibilität im Arbeitsalltag und der Anforderung von "Workation", die aus der Belegschaft deutlich zu spüren war, noch weiter gerecht zu werden, hat der Personalrat von Dataport gemeinsam mit der Dienststelle eine temporäre Dienstvereinbarung dazu verhandelt.

Motiv

Der Personalrat von Dataport vertritt mit 13 ordentlichen Mitgliedern ca. 6000 Mitarbeiter*Innen. Zu den ordentlichen Mitgliedern gehört sowohl die Vertretung der Berufsgruppe der Beschäftigten sowie der Beamt*Innen. Durch verschiedenste Austauschformate zwischen dem Gremium und allen Mitarbeiter*Innen konnten wir als Personalrat feststellen, wie hoch die Notwendigkeit von Workation in Zeiten des Fachkräftemangels und damit zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeiter*Innen ist. Zudem haben wir als Personalrat gemeinsam mit der Dienststelle erkannt, dass gerade wir als IT-Dienstleister im öffentlichen Sektor bei einem solchen Thema Vorreiter sein müssen.

Vorgehen

In den Gesprächen mit Personalleitung und Pflegedirektion zeigte sich übereinstimmend die Einschätzung, Wir als Personalrat haben die Arbeitgeberseite auf die Notwendigkeit des Arbeitens im EU-Ausland hingewiesen; zusätzlich hat der Personalrat eine Marktbeobachtung bei vergleichbaren Arbeitgebern im IT-Sektor vorgenommen und die Erkenntnisse mit der Dienststelle geteilt.

Bei Dataport ist es bereits seit einigen Jahren möglich, die dienstlichen Ressourcen auch privat zu nutzen (Laptop, Smartphone, etc.). Die Mitnahme dieser Ressourcen ins EU-Ausland hatten wir daher bereits im Voraus geregelt. Durch diese erfolgreiche Vorarbeit konnte der nächste logische Schritt - diese Ressourcen auch dienstlich im EU-Ausland nutzen zu können, realisiert werden. Der Personalrat hat dazu eng und konstruktiv mit der Dienststelle zusammengearbeitet und konnte dadurch ein tolles Ergebnis für alle Mitarbeiter*Innen erreichen.

Ergebnis

Die Dienstvereinbarung "Temporäres mobiles Arbeiten im EU-Ausland/EWR" ist seit dem 01.07.2023 gültig. Die Dienstvereinbarung wird für 12 Monate pilotiert und zwischen dem Personalrat und der Dienststelle gemeinsam ergebnisoffen evaluiert und weiterentwickelt. Selbstverständlich ist hierbei auch jederzeit das Thema des BSI-Grundschutzes im Fokus.

Durch diese temporäre Dienstvereinbarung ist es derzeit möglich, bis zu 15 Arbeitstage im Kalenderjahr aus dem EU-Ausland zu arbeiten. Diese 15 Arbeitstage können auf bis zu drei verschiedene Anträge verteilt werden. Über 60 Anträge von Mitarbeiter*Innen konnten bis Ende 2023 positiv beschieden werden; dabei sind Spanien, Italien und Dänemark bisher die beliebtesten Workation-Ziele.