Der Chef will einen Mitarbeiter wegen Krankheit kündigen. Er informiert den Betriebsrat über die Details der Krankheit, weigert sich aber über Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, etc. Auskunft zu geben. In Ordnung?
Keine Antwort
Nein: der Betriebsrat muss immer auch über die Sozialdaten (Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten) des Gekündigten informiert werden. Daraus ergeben sich Argumente für den Kündigungsschutz.