10 Fragen zu „Kündigung und die Rolle des Betriebsrats“

Figuren_4_55120644.jpg
0/10
Das geht noch besser! Du hast schon gutes Grundwissen, solltest das aber unbedingt noch vertiefen. Besuche weiter fleißig Seminare und schaffe Dir gute Fachbücher an. Unbedingt empfehlenswert ist die Lektüre der „Arbeitsrecht im Betrieb“.

Ihre Ergebnisse

Frage 1:
Der Chef eines großen Unternehmens kündigt einem langjährigen Mitarbeiter einfach so, ohne Grund. Geht das?
Keine Antwort Nein: es muss immer ein Kündigungsgrund vorliegen, wenn das KSchG anwendbar ist.
Frage 2:
Ein Mitarbeiter wird im Betrieb handgreiflich. Darauf teilt ihm der Chef mündlich mit: „Du nervst. Hiermit feuere ich Dich fristlos!“. Geht das?
Keine Antwort Nein: auch fristlose Kündigungen müssen schriftlich erklärt werden.
Frage 3:
Muss der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung des Betriebsrats einholen?
Keine Antwort Nein: für eine Kündigung braucht der Arbeitgeber keine Zustimmung des Betriebsrats. Eine Anhörung reicht.
Frage 4:
Der Chef kündigt einem Mitarbeiter wegen permanenten Zu-Spät-Kommens. Erst danach informiert er den Betriebsrat, der zustimmt. O.k.?
Keine Antwort Nein: die Anhörung des Betriebsrats muss immer vor Ausspruch der Kündigung erfolgen. Eine versäumte Anhörung kann nicht im nachhinein geheilt werden.
Frage 5:
Der Arbeitgeber teilt einem Betriebsratsmitglied mit, dass er einen Kollegen wegen Fehlverhaltens kündigen werde. Reicht das als Anhörung?
Keine Antwort Nein: die Unterrichtung muss gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden erfolgen.
Frage 6:
Der Chef teilt dem Betriebsrat folgendes schriftlich mit: „Ich beabsichtige, den Mitarbeiter A. fristgemäß zum 31.3. nächsten Jahres zu kündigen.“ Reicht das?
Keine Antwort Nein: der Arbeitgeber muss den Betriebsrat auch umfassend über die Kündigungsgründe informieren.
Frage 7:
Der Chef will einen Mitarbeiter wegen Krankheit kündigen. Er informiert den Betriebsrat über die Details der Krankheit, weigert sich aber über Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, etc. Auskunft zu geben. In Ordnung?
Keine Antwort Nein: der Betriebsrat muss immer auch über die Sozialdaten (Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten) des Gekündigten informiert werden. Daraus ergeben sich Argumente für den Kündigungsschutz.
Frage 8:
Kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber Einblick in die Personalakte des gekündigten Arbeitnehmers verlangen?
Keine Antwort Ja: der Betriebsrat kann in die Personalakten Einblick verlangen, wenn er die Informationen daraus benötigt, um die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe überprüfen zu können (§ 80 Abs. 2 BetrVG).
Frage 9:
Der gekündigte Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber selbst aufgefordert, auf die Anhörung des Betriebsrats zu verzichten. In Ordnung?
Keine Antwort Nein: Weder Betriebsrat noch Arbeitnehmer können wirksam auf die Anhörung verzichten.
Frage 10:
Der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter formulieren binnen der Wochenfrist einen Widerspruch gegen eine betriebsbedingte Kündigung eines langjährigen Kollegen. Was ist falsch?
Keine Antwort Es fehlt der Betriebsratsbeschluss, der nur auf einer Betriebsratssitzung gefasst werden kann. Der Vorsitzende darf nicht allein handeln.
Quiz erneut starten