Gesetzgebung

Bundestag beschließt Tariftreuegesetz

26. Februar 2026
Gruppe_Helme_67642976
Quelle: © eyetronic / Foto Dollar Club

Der Deutsche Bundestag hat am  26.2.2026 das erste Bundes-Tariftreuegesetz beschlossen. Damit müssen Unternehmen, die Aufträge des Bundes ausführen, ihren Arbeitnehmern tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren.

Während in den Bundesländern bereits seit längerem Tariftreuegesetze bestehen, die eine Vergabe öffentlicher Aufträge von der Tariftreue der Unternehmen abhängig machen, wurde über eine entsprechende Regelung auf Bundesebene lange verhandelt. Nach der Bundestagswahl 2025 hat die Bundesregierung dann einen Gesetzentwurf »zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes« eingebracht.

In der Sitzung am Donnerstag, 26.02.2026 stimmte das Parlament auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gesetzentwurf zu. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Das Gesetz wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der dem Gesetz noch zustimmen muss.

Darum geht es im Tariftreuegesetz

  • Grundsätzlich müssen Unternehmen tarifliche Arbeitsbedingungen nur dann gewährleisten, wenn sie tarifgebunden sind. Dies ist der Fall, wenn das Unternehmen Mitglied in einem tarifvertragschließenden Arbeitgeberverband ist oder einen Firmentarifvertrag mit einer Gewerkschaft abgeschlossen hat.
  • Mit den Tariftreuegesetz können auch nicht tarifgebundene Unternehmen zur Einhaltung der tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen verpflichtet werden, wenn sie einen öffentlichen Auftrag ausführen.
  • Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag des Bundes ausführen, müssen dann nachweisen, dass sie die eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem einschlägigen Branchentarifvertrag entlohnen und den vorgeschriebenen Urlaub gewähren.
  • Bei öffentlichen Aufträgen des Bundes müssen sie zudem nachweisen, dass die tarifvertraglich geregelten Höchstarbeitszeiten, Mindestarbeitszeiten und Ruhezeiten eingehalten werden.
  • Konkret werden die für die jeweilige Branche geltenden tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen durch Verordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestimmt (BMAS). Die geplanten Rechtsverordnungen werden nach dem Inkrafttreten des Bundestariftreuegesetzes vom BMAS erlassen und veröffentlicht.
  • Das Tariftreuegesetz sieht Ausnahmen und Schwellenwerte vor, die den Kreis der Firmen reduzieren, die unter das Gesetz fallen. So soll das Gesetz erst ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und nicht für Lieferdienste und Aufträge der Bundeswehr gelten.
  • Im Gesetzgebungsverfahren hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales noch Einzelheiten zum Zertifizierungsverfahren eingefügt, in dem sich die Firmen bescheinigen lassen können, die nötigen tariflichen Bedingungen zu erfüllen. Unternehmen sollen ihre diesbezüglichen Unterlagen über das System der Rentenversicherung einreichen können.

Zustimmung von den Gewerkschaften

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte den Bundestagsbeschluss zum Bundestariftreuegesetz als wichtigen Schritt für bessere Arbeitsbedingungen in Deutschland. Die Regierungskoalition bekenne sich damit zu den Regeln der sozialen Marktwirtschaft und betont den Wert von Tarifverträgen.

»Das ist ein großer Erfolg für die Beschäftigten und die Gewerkschaften«, sagte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi. »Der Staat bekennt sich damit zu fair ausgehandelten Löhnen und Arbeitsbedingungen. Das ist auch im Sinne ehrlicher und verantwortungsbewusster Unternehmen, die auf einen sauberen Wettbewerb durch Qualität setzen anstatt auf Lohndumping.«

Quellen:

Heute im Bundestag, 26.2.2026

DGB, Pressemitteilung vom 26.2.2026

© bund-verlag.de (ck)

 

Newsletter. Wichtige Themen für Sie und Ihr Gremium. Jetzt anmelden. - Anzeige -
Peter Berg, u.a.
Kompaktkommentar
118,00 €
Mehr Infos
Axel Görg, u.a.
Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA)
52,00 €
Mehr Infos

Das könnte Sie auch interessieren

AiB AUdio Podcast Meldungsbild
Podcast AiB-Audio - Aktuelles

Kurzarbeit verstehen

DBRP-2026-Meldung-1400x930-min
Deutscher Betriebsrätepreis 2026 - Pressemitteilung

Der Countdown läuft: Teilnahmeschluss am 30.4.2026

Personalrat Podcast Quer
»Der Personalrat«-Podcast - Aktuelles

Wie groß muss das Gremium sein?

Dollarphotoclub_37036787_160503
Sanktion - Aus den Fachzeitschriften

Grenzen setzen, Dienststelle abmahnen