Teilzeitansprüche

Flexible Arbeitszeitmodelle nach Lebenslage

12. Mai 2023 Urlaub
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Quelle: fotomek_Dollarphotoclub

Teilzeit gehört zu den Standards der Arbeitswelt. Der Beschäftigungsboom der letzten Jahre geht vor allem auf sie zurück: egal ob regulärer Teilzeitvertrag, vorübergehende »Brückenteilzeit«, Teilzeit für Eltern, für pflegende Angehörige, für Menschen mit Behinderungen oder Familienzeit im öffentlichen Dienst. »Gute Arbeit« 5/2023 erläutert die Rechtsansprüche mit Fristen, Voraussetzungen und gibt Tipps für die Anträge.

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) existiert seit gut 20 Jahren und ist arbeitsmarktpolitisch ein Erfolgsschlager. Die angestrebte Beschäftigungsförderung wurde erreicht, denn oft ermöglicht erst Teilzeitarbeit eine Berufstätigkeit - neben familiären Pflichten oder sonstigen Aufgaben. In der Praxis tragen Frauen die Hauptlasst der privaten Sorgearbeit, sie nutzen Teilzeitarbeit dafür besonders häufig. Neben dem TzBfG regeln weitere Gesetze Ansprüche auf Reduzierung der Arbeitszeit.

Unbefristete Teilzeit

Sie kann von vornherein im Arbeitsvertrag vereinbart oder im laufenden Arbeitsverhältnis beantragt werden (§ 8 TzBfG), wenn die Voraussetzungen stimmen: Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestehen und der Arbeitgeber muss in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer:innen (ohne Azubis) beschäftigen. Ein bestimmter Sachgrund (Kindererziehung, Pflege etc.) muss nicht angegeben werden. Die genauen Regularien erfahren Interessierte im Titelthema »Gute Arbeit« 5/2023.

Brückenteilzeit

Damit können Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitszeit vorübergehend reduzieren: für mindestens ein Jahr und für maximal fünf Jahre. Tarifverträge können andere Zeiträume regeln. Nach Ablauf der gewählten Teilzeit-Dauer wird automatisch das vorherige Arbeitszeitvolumen aufgenommen, eine Dauer-Teilzeitfalle wird so vermieden. Der Anspruch auf Brückenteilzeit ist allerdings rechtlich kompliziert und unterliegt einigen Voraussetzungen – etwa in Bezug auf die Unternehmensgröße. Die Details lest ihr im Titelthema 5/2023.

Teilzeitansprüche für die Pflege

Besonders vielfältig sind die gesetzlichen Optionen, den Beruf und die Angehörigenpflege mit Teilzeit zu vereinbaren:

  • Akute Pflege Das Pflegezeitgesetz regelt die sogenannte Akutpflegezeit: Eine Freistellung vom Arbeitgeber für bis zu zehn Arbeitstage, um in einer Notlage sofort pflegerische Unterstützung leisten zu können. Dazu gehört die Regelung einer finanziellen Unterstützung für den Verdienstausfall.
     
  • Längere Freistellung In § 3 Abs. 1 PflegeZG ist eine Pflegezeit in vollständiger Freistellung von der Arbeitsleistung für bis zu sechs Monaten normiert – ohne Entgelt oder finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Die Sozialversicherungspflicht entfällt komplett. Pflegende müssen sich u. a. um ihre Krankenversicherung kümmern.
     
  • Teilzeitpflege Die Pflegeteilzeit kann auch mit einer teilweisen Freistellung von der Arbeit einhergehen - für maximal sechs Monate, wenn die Voraussetzungen stimmen.

Weitere Teilzeitoptionen

Teilweise Freistellungen von der Arbeitsleistung sind für die Pflege kranker Kinder, für die Krankenpflege und die Sterbebegleitung möglich. Zudem gibt es Ansprüche auf Teilzeit für Menschen mit Schwerbehinderung und Familienzeiten für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Die Rechtsgrundlagen, Anspruchsvoraussetzungen, Fristen, Anträge und betrieblichen Modalitäten sind teils komplex. Das Titelthema der »Gute Arbeit« 5/2023 schafft Klarheit.

Weitere Informationen

»Gute Arbeit« 5/2023 (S. 8-21) »Flexible Arbeitszeitmodelle – So gelingt gute Teilzeitarbeit« mit drei Fachbeiträgen:

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