Arbeitszeit

Vereinbarkeit und Arbeitszeit – Pläne der Bundesregierung

08. Oktober 2025
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Quelle: Andy Dean / Foto Dollar Club

Die schwarz-rote Bundesregierung möchte im Arbeitszeitrecht einiges ändern. So soll etwa eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeitgrenze gelten. Angeblich dient das auch den Interessen der Beschäftigten. Aber ist das so? Was bedeutet das für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie für den Gesundheitsschutz? Dr. Laurens Brandt und Dr. Amélie Sutterer-Kipping gehen diesen Fragen in »Gute Arbeit« 9/2025 nach.

Die Bundesregierung hat sich im Arbeitszeitrecht viel vorgenommen, etwa die Abkehr vom Achtstundentag mit einer Höchstarbeitszeit in der Woche. Weitere Pläne umfassen die Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge und einen Bonus für Teilzeitbeschäftigte, die ihre Arbeitszeit erhöhen; außerdem ist eine gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung geplant. Im Beitrag für »Gute Arbeit« werden die Vorhaben in Kürze vorgestellt und bewertet, vor allem in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Wöchentliche Höchstarbeitszeit

Dieser Vorschlag hat die größte mediale Aufmerksamkeit erreicht. Zu Recht, denn er hätte gravierende Folgen. Bisher sieht das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vor, dass am Tag nicht länger als acht Stunden gearbeitet werden soll. Allerdings sind schon heute zahlreiche Abweichungen erlaubt.

Ohne Begründung kann bis zu zehn Stunden gearbeitet werden, sofern innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden. Dabei geht das Gesetz von einer Sechstagewoche aus. Erlaubt sind also im Durchschnitt bereits 48 Stunden pro Woche (sechs mal acht Stunden). Wer nur an fünf Tagen arbeitet, bei dem zählt der Samstag als Ausgleich. Es ist somit legal, von Montag bis Donnerstag jeweils zehn Stunden und am Freitag acht Stunden zu arbeiten. Denkbar wäre sogar, zunächst 19 Wochen hintereinander 60 Stunden pro Woche zu arbeiten und anschließend fünf Wochen lang gar nicht.

Es gibt bereits hohe Flexibilität

Die Zehnstundengrenze gilt bisher relativ strikt: Nur durch Tarifvertrag oder behördliche Erlaubnis können längere Arbeitszeiten gestattet werden. Dies ist in vielen Branchen allerdings längst Realität, beispielsweise im Gesundheitswesen oder in der chemischen Industrie.

Die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeitgrenze statt einer täglichen würde bedeuten, dass die tägliche Höchstgrenze von zehn Stunden entfiele. Erlaubt wären längere Arbeitstage, solange die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden im Durchschnitt von sechs Monaten eingehalten wird. Die tägliche Höchstarbeitszeit würde nur noch durch die elfstündige tägliche Ruhezeit sowie die 45-minütigen Pause begrenzt.

Gift für die Vereinbarkeit

Rechnerisch ergibt sich daraus eine mögliche maximale Arbeitszeit von zwölf Stunden und 15 Minuten pro Tag. Es könnte also eine Vier-Tage-Woche mit jeweils zwölf Stunden Arbeitszeit eingeführt werden. Kurzfristig wären auch deutlich längere Wochenarbeitszeiten möglich, etwa bei einer Sechs-Tage-Woche bis zu 73,5 Stunden.

Dies soll angeblich das Bedürfnis beider Seiten nach Flexibilität erfüllen. In der Realität würde aber einseitig die Flexibilität der Arbeitgeber erhöht. Diese können im Rahmen ihres Direktionsrechts festlegen, wann und wie lange gearbeitet wird, solange sie dabei Gesetz, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsvertrag einhalten. (...)

Dies ist nur ein Ausschnitt, den vollständigen Fachbeitrag lesen Interessierte in »Gute Arbeit« 9/2025.

Weitere Informationen

Interessiert am Thema Vereinbarkeit? Im Titelthema »Gute Arbeit« im September 2025 mehr lesen: »Beruf und Familie – Vereinbarkeit braucht faire Arbeitszeiten«.

Dazu diese Beiträge:

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