Der Wert des Deutschen Betriebsräte-Preises

Wohlverdiente Anerkennung für den Betriebsrat

21. Februar 2024
Leonie Gebers

Leonie Gebers, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), über den Wert des Deutschen Betriebsräte-Preises und Aktuelles aus dem Ministerium zu den Themen Betriebsratsbehinderung und der Reform des BetrVG.

Sie waren nun schon zum dritten Mal für das BMAS auf der Preisverleihung. Welche Impulse nehmen Sie mit für Ihre Arbeit?

Genauso ist es – und ich bin jedes Mal sehr gerne auf dieser Veranstaltung und erfreut über die vielen kreativen und zukunftsweisenden Projekte. Mit dem Deutschen Betriebsräte- Preis bekommen Betriebsrätinnen und Betriebsräte die wohlverdiente Anerkennung für ihr persönliches Engagement und ihre ideenreiche Arbeit. Betriebsrätinnen und Betriebsräte leben die Demokratie am Arbeitsplatz und tragen zu verbesserten Arbeitsbedingungen für alle Betriebsangehörigen bei. Das haben auch dieses Jahr die vielfältigen
nominierten Projekte gezeigt: da ging es zum Beispiel um Standortsicherung und den Erhalt von Arbeitsplätzen, um Maßnahmen zur Transformation, um zukunftsfähige Schichtarbeit, aber auch um New Work, KI und Nachhaltigkeit. Viele zukunftsweisende Themen also, die durch die Betriebspartner schon heute angegangen und gestaltet werden, um die Arbeitswelt von morgen besser zu machen. Der Betriebsräte-Preis bestärkt mich in unserem Ansatz, die betriebliche Mitbestimmung weiterzuentwickeln, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist.

Im Koalitionsvertrag der Ampel ist geregelt, dass Betriebsratsbehinderung als Offizialdelikt ausgestaltet werden und es dafür Schwerpunktstaatsanwaltschaften geben soll – wie weit ist der Plan schon seitens des BMAS umgesetzt? Und wann können wir mit einer Gesetzesvorlage rechnen?

Richtig ist, dass wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung als Offizialdelikt einzustufen. Das heißt, die Verhinderung der Gründung eines Betriebsrats oder auch die Behinderung der Arbeit des Betriebsrats können künftig ohne Antrag von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt werden. Bislang bedarf es hierzu eines Antrags beispielsweise durch den Betriebsrat selbst, den Wahlvorstand oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft. Diese Hürde wollen wir beseitigen. Behinderungen der Betriebsratsarbeit oder einer Betriebsratsgründung sind nicht zu akzeptieren. Es gilt, die gelebte Demokratie auf betrieblicher Ebene zu verteidigen. Ich freue mich daher sehr über das Bekenntnis zum Wert der betrieblichen Mitbestimmung im Koalitionsvertrag. Wir arbeiten die Vorhaben weiter konzentriert ab und werden einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen. Die Gründung von  Schwerpunktstaatsanwaltschaften liegt hingegen im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer.

Der DGB hat zusammen mit gewerkschaftsnahen Wissenschaftlern und Fachleuten einen Reformvorschlag für ein den Anforderungen des 21. Jahrhunderts entsprechendes BetrVG vorgelegt. Gibt es schon einen Zeitplan, wann sich das BMAS damit beschäftigen wird?

Wir als BMAS stehen in ständigem Austausch mit den Sozialpartnern. Wir schätzen den Input der Sozialpartner sehr und berücksichtigen diesen auch bei unseren Überlegungen zu Gesetzgebungsverfahren. Gute und funktionierende Gesetzgebung ist auf gesellschaftliche Akzeptanz angewiesen. Hierzu tragen die Sozialpartner wesentlich bei. Der Reformvorschlag des DGB liefert eine Diskussionsgrundlage, die wir natürlich auch im Ministerium wahrnehmen. So thematisiert der DGB-Vorschlag beispielsweise ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften und die rechtssichere Vergütung von Betriebsräten – beides Themen, die wir bereits angehen. Mein Dank gilt neben den Betriebsrätinnen und Betriebsräten daher auch den Sozialpartnern für die gute Zusammenarbeit zum Wohle aller Menschen in diesem Lande.

Aus: Arbeitsrecht im Betrieb 2/2024, S.7

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist seit 2009 Schirmherr des Deutschen Betriebsräte-Preises. Staatssekretärin Leonie Gebers hat das Ministerium bei der Preisverleihung 2023 vertreten und in ihrem Grußwort die Arbeit der Betriebsratsgremien gewürdigt.


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Der Deutsche Betriebsräte-Preis, eine Initiative unserer Fachzeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, würdigt seit dem Jahr 2009 vorbildliche Leistungen von Betriebsräten und weiteren betrieblichen Interessenvertretungen. Preiswürdig sind Projekte, die beispielsweise Arbeitsbedingungen nachhaltig verbessern, Arbeitsplätze sichern oder Krisen im Betrieb meistern.

Die aktuelle Bewerbungsfrist läuft bis zum 30.4.2024.

Mehr Infos und Onlinebewerbungsbogen unter www.dbrp.de

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