IT-Mitbestimmung und Datenschutz: Ein Quiz für Betriebsräte und Personalräte

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Nicht schlecht, aber es gibt noch Luft nach oben. Zum Nachlesen empfehlen wir die Fachzeitschrift »Computer und Arbeit«.

Ihre Ergebnisse

Frage 1:
Müssen Gremien informiert werden, wenn im Betrieb künstliche Intelligenz (KI) zum Einsatz kommen soll?
Keine Antwort Ja, hier greift eindeutig ein Unterrichtungsrecht nach § 90 BetrVG bzw. § 68 Abs. 2 BPersVG.
Leider falsch. Magst Du es nachlesen? Künstliche Intelligenz war das Titelthema von »Computer und Arbeit« 1/2020.
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Frage 2:
Wann ist ein Erheben von personenbezogenen Daten im Beschäftigungsverhältnis erlaubt?
Keine Antwort Wenn es erforderlich im Sinne des § 26 BDSG ist oder eine Einwilligung des Beschäftigten vorliegt, die dieser freiwillig abgegeben hat.
Leider falsch. Magst Du es nachlesen? Künstliche Intelligenz war das Titelthema von »Computer und Arbeit« 1/2020.
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Frage 3:
Wer kann mobile Arbeit »anordnen«?
Keine Antwort Mobile Arbeit setzt, sofern keine Regelungen im Arbeitsvertrag oder einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung getroffen sind, grundsätzlich Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus.
Leider falsch. Magst Du es nachlesen? Mobile Arbeit war das Titelthema von »Computer und Arbeit« 2/2020.
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Frage 4:
Wer muss bei mobiler Arbeit den Datenschutz sicherstellen?
Keine Antwort Der Arbeitgeber als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
Leider falsch. Magst Du es nachlesen? Mobile Arbeit war das Titelthema von »Computer und Arbeit« 2/2020.
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Frage 5:
Gibt es einen Anspruch auf die Nutzung von Twitter für Betriebsräte?
Keine Antwort Nur, wenn die Nutzung von Twitter erforderlich im Sinne des § 40 BetrVG ist.
Nicht ganz, war aber auch schwierig. Einen tollen Beitrag zum Thema soziale Medien findest Du in in »Computer und Arbeit« 3/2020.
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Frage 6:
Wann muss der Betriebsrat seine Schweigepflicht auch in den Social Media wahren?
Keine Antwort Wenn etwas im Sinne des § 79 BetrVG »geheim« ist.
Leider nicht. Die Antworten auf Frage 5 und 6 kannst Du aber in CuA 3/2020, S. 9 ff nachlesen.
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Frage 7:
Ist das Einführen eines Personalmanagementsystems mitbestimmungspflichtig?
Keine Antwort Ja, da die Systeme in der Regel die Möglichkeit zur Verhaltens- und Leistungskontrolle zumindest mancher Beschäftigter enthalten.
Mhhhhm. Nochmal nachlesen? Schau doch in die »Computer und Arbeit« 4/2020.
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Frage 8:
Dürfen Lebensläufe von Bewerberinnen und Bewerbern nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden?
Keine Antwort Nur, wenn die Bewerber(innen) in die Speicherung ein gewilligt haben und diese zu einem legitimen Zweck erfolgt.
Nicht ganz. Nachlesen kannst Du das in Ausgabe 4/2020 von »Computer und Arbeit«.
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Frage 9:
Wann sind Beschlüsse per Videokonferenz zulässig?
Keine Antwort Wenn die Voraussetzungen des § 129 BetrVG vorliegen.
Da hast Du aber ganz schön was verpasst! Schau schnell nach in Ausgabe 5/2020 von »Computer und Arbeit«.
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Frage 10:
Welches Verfahren ist für Beschlüsse ohne Präsenzsitzung vorzugswürdig?
Keine Antwort Die Videokonferenz: So kann am ehesten der Charakter einer Präsenzsitzung hergestellt werden.
Unser Autor sieht das anders. Warum liest Du in Ausgabe 5/2020 von »Computer und Arbeit«.
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