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Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Personen, die im beruflichen Kontext auf illegale Missstände hinweisen. Jegliche Repressalien oder Sanktionen in Folge der Meldung sind verboten. Betriebsräte haben bei der Einrichtung interner Meldestellen mitzubestimmen.
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