Silberpreisträger im Interview

Gestaltung der digitalen Transformationen

15. Juni 2023
Christian Purz_Stadt Stuttgart

Für seine Rahmendienstvereinbarung zur Gestaltung der digitalen Transformationen und zur Erweiterung der Mitbestimmung erhielt der Gesamtpersonalrat (GPR) der Landeshauptstadt Stuttgart Silber beim Deutschen Personalräte-Preis 2022. Christian Purz, Mitglied im GPR, über Ziele und Erfolge des Gremiums.

Welche Digitalisierungsmaßnahmen (auch zur Einführung von KI) waren geplant?

Die Landeshauptstadt Stuttgart arbeitet an einer Vielzahl von Digitalisierungsmaßnahmen. Es wird zum Beispiel die Einführung der eAkte umgesetzt, ein Geschäftsprozessmanagement ist eingeführt, an der Einführung von Collaboration- Tools wird gearbeitet, das Personalwesen digitalisiert und es gibt eine Vielzahl an
Fachverfahren in den Ämtern. Die Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) war bislang kaum ein Thema. Es gibt momentan nur einen relativ simplen Telefonie-Bot. Wir gehen aber davon aus, dass es zu gegebener Zeit plötzlich sehr schnell um die Einführung von sich selbstoptimierenden algorithmischen Systemen (KI) gehen wird. Mit unserer Dienstvereinbarung sind wir auf diese Situation vorbereitet.

Was beinhaltet die Dienstvereinbarung (DV)?

Grundsätzlich unterstützen wir die Stadtverwaltung in dem Anliegen der digitalen Transformation. Wichtig ist uns, dass die möglichen negativen Folgen der Digitalisierung vermieden werden. Deshalb haben wir in der DV den Arbeits- und Gesundheitsschutz, den Schutz von personenbezogenen Daten und einen umfassenden Kündigungsschutz geregelt. Wir setzen bei der Stadt Stuttgart auf Qualifizierung und Weiterbildung, falls sich Aufgaben und Arbeitsinhalte für die Kollegen und Kolleginnen ändern.

Wie sind durch die Rahmendienstvereinbarung die Mitbestimmungsrechte gesichert? Welche sind besonders wichtig?

Wir haben den Beteiligungsprozess des Personalrats in der DV festgelegt. Ziel ist ein standardisiertes transparentes Beteiligungsverfahren. Grundlage ist das LPVG Baden-Württemberg. Darüber hinaus haben wir Besprechungsformate entwickelt, um die Herausforderungen zu meistern, z. B. der Zukunftsdialog oder der moderierte Spezifikationsdialog, mit dem der Einsatz von KI-Anwendungen verhandelt wird. Wir als Personalvertretung haben uns umfangreiche Initiativ- und Vetorechte gesichert.

Was beinhaltet der Zukunftsdialog?

Der Zukunftsdialog ist ein Gesprächsformat, an dem alle Akteure zusammenkommen, die an dem Digitalisierungsvorhaben beteiligt sind. Dies dient einer vorausschauenden, strukturierten Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben. Wir als GPR, wie auch die Verwaltung, können einen Zukunftsdialog initiieren und Themen auf die Tagesordnung setzen. Im Grunde sind dies Planungsgespräche, die der Prozessvereinfachung und Beschleunigung dienen sollen. Wir gehen davon aus, dass Digitalisierungsmaßnahmen zügiger umgesetzt werden können, wenn wir uns an den Prozessen zur Planung und Einführung orientieren. Wichtig ist, dass alle Akteure frühzeitig daran beteiligt werden und ihre fachliche Expertise einbringen, damit ein möglichst gutes Ergebnis realisiert werden kann.

Wie wurden die örtlichen Personalräte miteinbezogen?

Die örtlichen Personalräte wurden über unsere Initiative, dass wir als GPR eine Rahmendienstvereinbarung entwickelt haben, frühzeitig informiert und beteiligt. In der DV ist das Beteiligungsrecht der örtlichen Personalräte für ihre amtsbezogenen Digitalisierungsvorhaben gesichert. Alle Personalräte haben einen Fortbildungsanspruch, um die DV für Digitalisierung und IT inhaltlich zu kennen und umsetzen zu können. Wir bereiten aktuell eine Fortbildungsreihe für alle Personalräte vor, mit verschiedenen Modulen zu dieser DV. In der DV ist auch ein Rechtsanspruch für Personalräte verankert, dass diese sich laufend zur Digitalisierung und IT fortbilden können.

Das Interview führte Christof Herrmann, Pressesprecher des Bund-Verlags.

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