Goldpreisträgerin im Interview

Klare Regeln für alle

17. März 2023
Silke Rieck_Gold

Mit einer Dienstvereinbarung (DV) für unterstützende pädagogische Fachkräfte (upF) gewann der Lehrerhauptpersonalrat beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern (MV) Gold beim Deutschen Personalräte-Preis 2022. Silke Rieck, 2. Stellvertretende Vorsitzende des LHPR berichtet.

Warum war eine DV zur Arbeitszeit dringend notwendig?

Die upF an den öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern unterliegen hinsichtlich der Arbeitszeit den tarifrechtlichen Regelungen des TV-L. 2013/ 2014 hatte der Arbeitgeber das Gefühl, dass für zu wenig Arbeitsvolumen zu viele upF beschäftigt werden. Es drohten Änderungskündigungen.

Der Personalrat teilte diese Sichtweise nicht und forderte entsprechendes Zahlenmaterial. Unsere Argumentation ist, dass upF nicht nur am Kind ihre Arbeitszeit ableisten, sondern Vor- und Nachbereitungszeiten haben, an Konferenzen teilnehmen, mit den Eltern und anderen außerschulischen Institutionen zusammenarbeiten. Das Alles ist Arbeitszeit!

Wir sahen Bedarf für landeseinheitliche Regelungen. Zumal mit der Berücksichtigung der Ferienzeiten, in denen die upF nicht arbeiten, unterschiedlich umgegangen wurde. Wie viele der arbeitsvertraglich gebundenen Stunden am Kind zu leisten sind und inwieweit Vor- oder Nachbereitungszeit als Arbeitszeit anerkannt wurden, hing vom Wohlwollen der Schulleitung ab.

Was sind die wichtigsten Inhalte?

Es sind klare Regelungen zum wöchentlichen Arbeitszeitkorridor abgebildet, da das in den Ferienzeiten nicht benötigte Arbeitsvermögen auf die Unterrichtswochen verlagert wird.
Es finden sich gestaffelt nach arbeitsvertraglichem Umfang Regelungen zur Gewährung von Anrechnungsstunden zur Wahrnehmung sonstiger Aufgaben, die über die eigentliche Arbeit am Kind hinausgehen. Wenn upF ausnahmsweise als Lehrkräfte zur Vertretung oder im Ganztagsschulbereich eingesetzt werden, bekommen sie dies mit dem Faktor 1,5 ihrer Arbeitszeit angerechnet. Die Arbeitszeit der upF in Bezug auf die Teilnahme an Klassenfahrten ist geregelt.
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Die Vereinbarung ist auf 2 Jahre angelegt – wie wird es Ende 2023 weitergehen?

Die Vereinbarung wurde am 30.09.2020 unterzeichnet, mitten in der Corona-Pandemie. Im Juni 2021 haben wir gemeinsam mit dem Arbeitgeber Hinweise zur DV erarbeitet, da eine umfassende Schulung zur Umsetzung nicht möglich war. Die Vereinbarung wurde intern evaluiert und derzeit sehen beide Seiten keinen Bedarf einer umfassenden externen Evaluation. Die DV gilt, sofern kein Partner fristgerecht kündigt, weiterhin fort.

Gibt es Punkte, die in einer neuen DV anders geregelt werden sollten?

In Umsetzung der DV macht es derzeit nicht den Eindruck, dass einzelne Regelungen Änderungsbedarf haben. Die Vereinbarung muss erstmal wirken.

Das Interview führte Christof Herrmann, Pressesprecher des Bund-Verlags.

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