DPRP-Teilnehmer im Interview

Geänderter Urlaubsplan erfolgreich

10. März 2023
Ralf Schlütemann_PR JVA Uelzen

Wegen der Trennung des Rest- vom Jahresurlaub nehmen die Beschäftigten bei der JVA Uelzen geballt im September Urlaub. Ralf Schlütemann, PR-Vorsitzender und Teilnehmer beim Deutschen Personalräte- Preis 2022, erzählt, wie der Personalrat dies gelöst hat.

Wie sieht die Urlaubsplanung bisher aus?

Stets im September/Oktober wird von den verschiedenen Dienstgruppen ein Urlaubsrahmenplan für das folgende Kalenderjahr aufgestellt. In diesen kann der Urlaubsanspruch von
30 Urlaubstagen in gemeinsamer Absprache aller Beschäftigten einer Dienstgruppe eingetragen werden. Der Urlaubsrahmenplan muss dabei aber auch immer an die Bedürfnisse der Dienststelle und an die der einzelnen Dienstgruppen angepasst werden. Ziel hierbei ist, den Dienstbetrieb innerhalb der JVA fortwährend aufrechtzuerhalten. Daher kann immer nur eine begrenzte Anzahl an Beschäftigten gleichzeitig in den Urlaub gehen.

Was ist das Problem?

Die Dienststelle trennt den Resturlaub und den Jahresurlaub komplett voneinander. Resturlaub darf nicht während des beantragten neuen Jahresurlaubs genommen werden! Resturlaub aus dem letzten Jahr kann so nur außerhalb der Zeiten des Rahmenplans genommen werden. Dieser staut sich nun regelmäßig auf; die Beschäftigten nehmen ihn nicht im Februar oder März, sondern erst kurz vor der Verfallfrist, im September. Urlaub verwehren geht nicht und so kommt es, dass wir alljährlich Probleme mit der Dienstplangestaltung zu den Sommermonaten bekommen bzw. die Kolleg:innen, die über den Sommer eh im Dienst waren, doppelt und dreifach belastet werden.

Was ist das Ziel des Personalrats?

Wir wollen primär die Urlaubsplanung, zumindest  uu Ferienzeiten, entzerren bzw. erreichen, dass wir nicht jedes Mal wieder vor dem Problem stehen, in der Haupturlaubszeit überall den Resturlaub genehmigen zu müssen. Wenn zuerst jeweils die Resturlaubsansprüche aus dem letzten Jahr während des aktuellen Urlaubs abgebucht werden, entsteht gar nicht erst die Situation, dass sich alte Urlaubsansprüche aufstauen und bis zum jeweiligen 30.9. angetreten werden müssen.

Wie will der Personalrat das Ziel erreichen?

Wir setzten uns eigeninitiativ intensiv mit dem Urlaubsrecht auseinander. Hier wurde seitens des PR viel Zeit in Recherche und Online- »Studium« investiert. Es zeigte sich dabei, dass Änderungen im europäischen Urlaubsrecht eingetreten sind, die einen maximalen Anspruch auf finanziellen Urlaubsausgleich bei dem Ausscheiden aus dem Dienst im Status »Erkrankt« von 15 Monaten vorgeben. Die Dienststelle hatte zuvor die große Sorge, in einem solchen Fall ohne Begrenzung massiv Urlaubsansprüche finanziell ausgleichen zu müssen. Gemeinsam mit dem Leiter des allgemeinen Vollzugdiensts (LdaV) machten wir auch anhand alter Dienstpläne das Problem des sich anstauenden Resturlaubs sichtbar und legten das schließlich der Anstaltsleitung (AL) vor.

Wie reagierte die Leitung auf den Vorschlag?

Die AL und die Personalleitung wollten keine Änderung der Urlaubsregelung. Es folgten manchmal schwierige, aber immer konstruktive Gespräche mit der AL-Ebene, bei denen der PR jedoch beharrlich an der Thematik dranblieb. Unser Vorschlag wurde im weiteren Verlauf mit der gesamten Anstaltsführung beratschlagt, dennoch tat sich lange Zeit nichts. Der PR schlug schließlich vor, die vorgeschlagene Neuregelung – die Resturlaubsansprüche während des Jahresurlaubs abzubuchen – für ein bis zwei Jahre auf Probe durchzuführen.

Was brachte der Probelauf bisher?

Wir konnten feststellen, dass im vergangenen Jahr etliche Resturlaubsansprüche in den ersten Monaten abgebaut werden konnten. Spürbar ist auch die Entspannung im Kollegium, nicht die ganze Zeit darauf achten zu müssen, den Resturlaub in irgendwelchen Zeiträumen zwischen dem Jahresurlaub nehmen zu müssen. Auch die AL konnte bisher keine nachteilige Entwicklung feststellen.

Das Interview führte Martina D' Ascola.

► Das Interview als PDF

aus: Der Personalrat 3/2022, S. 6

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