Betriebsrat

5 Tipps zum Einsatz für Demokratie und Menschenwürde

02. Oktober 2026
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Quelle: © britta60 / Foto Dollar Club

Viele Betriebsräte verzweifeln aktuell über den spürbaren Rechtsruck in ihrem Betrieb. Wie kann man als Betriebsrat oder Betriebsrätin für Demokratie und Menschenwürde einstehen und Rassismus und Diskriminierung wirkungsvoll begegnen? Wir geben fünf Tipps.

1. Gegen Hetze und Diskriminierung vorgehen

Der vielleicht offensichtlichste Tipp zuerst: Nutzt – bestenfalls Hand in Hand mit dem Arbeitgeber – alle bestehenden betriebsverfassungsrechtlichen und über das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) gegebenen (hier nicht abschließend aufgezählten) Möglichkeiten gegen Diskriminierung und Hetze im Betrieb vorzugehen.
Arbeitgeber und Betriebsrat haben per Gesetz (§ 75 Abs. 1 BetrVG) darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt.
Der Betriebsrat hat zudem nach § 80 Abs. 1 Nr.7 die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen.
Durch Betriebsvereinbarung können Maßnahmen zur Integration ausländischer Arbeitnehmer sowie zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb geregelt werden, § 88 Nr. 4 BetrVG.
In Betriebs- und Abteilungsversammlungen können Fragen der der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer behandelt werden, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen, § 45 Satz 1 1. Halbsatz BetrVG.
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, auch bei der Einführung und Ausgestaltung des Verfahrens, in dem Arbeitnehmer ihr Beschwerderecht nach § 13 Abs. 1 Satz 1 AGG wahrnehmen können, mitzubestimmen; er hat insoweit auch ein Initiativrecht (BAG, Beschluss vom 21.7.2009 - 1 ABR 42/08).


2. Gezielt stärken


Meist ist nur eine kleine – aber meist sehr laute - Minderheit radikalisiert. Es gilt nicht nur auf diese oder die schweigende Mehrheit zu schauen, sondern aktiv den Blick auf diejenigen zu lenken, die sich im Betrieb dagegen positionieren und aktiv für eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten eintreten wollen. Diese Beschäftigten sollte der Betriebsrat mobilisieren und Ihnen Rückdeckung bieten.


3. Kostendruck standhalten


Der Betriebsrat sollte auf keinen Fall dem in der aktuellen wirtschaftlichen Lage oft vom Arbeitgeber ausgeübten Kostendruck nachgeben, sondern weiter arbeitgeberfinanzierte Seminare zur Weiterbildung besuchen. Ein starker Betriebsrat ist ein gutes Zeichen für die Demokratie. Außerdem ist der Betriebsrat oft der einzige Strohhalm für viele Beschäftigte, die um Ihre wirtschaftliche Existenz fürchten. In der Konsequenz sind die Betriebsräte auch oft die Einzigen, die die Abstiegsängste und Ohnmachtsgefühle der Beschäftigten wirksam mindern und somit der rechten Propaganda den Nährboden entziehen können.


4. Beziehungsarbeit


In die Beziehung zur Belegschaft gilt es zu investieren, zu investieren und nochmal zu investieren. Eine umfassende und aktive Informations- und Öffentlichkeitsarbeit ist immens wichtig, um die Belegschaft mitzunehmen. Wenn die Belegschaft über das „Wie“ und „Warum“ Bescheid weiß, gerade auch bei Vorhaben, die gescheitert sind, verfängt rechte Propaganda schlechter. Außerdem sollte bei jeder Gelegenheit das Gespräch mit den Kollegen und Kolleginnen gesucht und diesen unbedingt gut zugehört werden.


5. Bestehende Konflikte ausfechten


Die aktuellen gesellschaftlichen und betrieblichen Verteilkämpfe gilt es aktiv anzugehen und auszufechten, um das Bestmöglichste für die Belegschaft zu erreichen; bestenfalls wird eben diese größtenteils in den Kampf miteinbezogen und beteiligt. Dann sind die Erfolgschancen höher; zudem ist Aktivsein sehr hilfreich gegen Gefühle von Ohnmacht und Kontrollverlust und kann damit Wirkung gegenüber rechter Propaganda entfalten.


Alle fünf Tipps sind im Kern einem aktuellen und sehr lesenswerten Interview zum Thema „Demokratie im Betrieb“ mit dem Bildungsexperten Tim Ackermann für aib-web.de entnommen.   

      
© bund-verlag.de (kb)

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